Polizei schnüffelt in Hotels

8. Januar 2011

Im Kanton Zürich werden Hotelgäste systematisch mit Ripol und SIS überprüft

Im Kanton Zürich sammelt die Polizei in allen Hotels täglich die Daten der Gäste ein und überprüft sie mit den Fahndungssystemen Ripol und SIS. Anschliessend werden die Gästedaten aufbewahrt und stehen den Ermittlern während zehn Jahren für Recherchen zur Aufklärung von Delikten oder für die Eruierung von vermissten Personen zur Verfügung.

Laut Bruno Baeriswyl, dem kantonalen Datenschutzbeauftragten, werfen diese polizeilichen Überprüfungen rechtliche Probleme auf. Denn: Etwa 50 Prozent der Gästedaten werden heute nach Angaben der Kantonspolizei nicht mehr in Papierform erfasst, sondern auf elektronischem Weg übermittelt. Bei der Polizei werden die Daten sodann automatisch mit den Fahndungssystemen abgeglichen, was einer systematischen Überprüfung gleichkommt.

Anders in Basel: Seit dem 1. Januar 2011 müssen die Hoteliers nicht mehr automatisch die Identität ihrer Hotelgäste an die Polizei weiterleiten. Mit der provisorischen Aufhebung dieser Praxis reagiert die Basler Kantonspolizei auf eine Beanstandung des kantonalen Datenschutzbeauftragten. «Wir haben festgestellt, dass eine automatisierte Kontrolle im Schengener Durchführungsabkommen nicht vorgesehen ist».

In vielen Kantonen, so in Bern, Solothurn und Aargau, werden Daten von Hotelgästen schon länger nicht mehr systematisch gespeichert.