Abstimmungskampf gegen das Polizeigesetz im Kanton Zürich lanciert
9. Januar 2008
Am 24. Februar 2008 wird im Kanton Zürich über das Polizeigesetz abgestimmt.
Das Komitee gegen das Polizeigesetz hat den Abstimmungskampf dazu eröffnet.
Das Gesetz wird als einseitiges Gesetz der Polizei für die Polizeit kritisiert, das die Grundrechte der Betroffenen unterläuft. Unter anderem sind in der Vorlage Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, eine Blankettnorm zur verdeckten Videoüberwachung, Identitätskontrollen nach Belieben und Wegweisungen vorgesehen.
Am 24. Februar 2008 wurde das Polizeigesetz mit rund 75% Ja-Stimmen angenommen.
Am 21. April 2008 wurde das Polizeigesetz vor Bundesgericht angefochten mit dem Antrag, dass § 17, § 21, § 22, § 25, § 26, § 27, § 28, § 32, § 35, § 36, § 37, § 38, § 39, § 40 und § 53 Abs. 2 aufzuheben seihen.
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