BWIS II kommt erst 2013 ins Parlament

30. Dezember 2009

Ueli Maurer verschiebt den Lauschangriff

Neue Abhörmöglichkeiten im Kampf gegen Terroristen seien nicht dringend, findet der VBS-Chef. Er will das neue Staatsschutz-Gesetz erst 2013 präsentieren.

Der versuchte Terroranschlag auf ein US-Passagierflugzeug vom letzten Freitag weckt neue Diskussionen über das richtige Mass an Sicherheit. Überall in Europa wird befürchtet, dass sich eingewanderte Muslime oder Konvertiten radikalisieren könnten. Doch Verteidigungsminister Ueli Maurer bleibt gelassen. Er stuft die Terrorgefahr offenbar als gering ein.

Jedenfalls will sich der VBS-Chef, dem ab 1. Januar der neue Nachrichtendienst des Bundes untersteht, Zeit nehmen für die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Ganz nebenbei kündigte er an seiner Jahresbilanz-Medienkonferenz an, das neue Gesetz erst 2013 zu präsentieren.

«Präventive» Informationsbeschaffung

Die Staatsschützer werden damit weiter vertröstet. Sie fordern schon seit dem Terroranschlag auf das World Trade Center im September 2001 «besondere Mittel zur Informationsbeschaffung»: Privaträume verwanzen und mit Video überwachen, Telefone abhören, E-Mails abfangen, in Computersysteme eindringen – all das soll künftig präventiv – also ohne konkreten Tatverdacht – möglich sein. Die Staatsschützer verweisen auf Erfolge im Ausland, wo die frühzeitige Beobachtung aufgrund vager Hinweise schon mehrere Terrorakte vereitelt hat. Doch die von der damaligen Justizministerin Ruth Metzler aufgegleiste und von ihrem Nachfolger Christoph Blocher übernommene Gesetzesrevision zur präventiven Überwachung kam im Parlament nicht vorwärts. Zu gross waren die Bedenken, dass die neuen Möglichkeiten für den Geheimdienst zulasten der Privatsphäre unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gehen könnten. Zwar war eine Sicherung eingebaut: Das Bundesverwaltungsgericht sowie der Justiz- und der Verteidigungsminister müssten jede Abhöraktion bewilligen oder zumindest nachträglich absegnen. Den Skeptikern in fast allen Parteien reichte das aber nicht.

Im letzten April schickte das Parlament die Vorlage deshalb an den Bundesrat zurück: Dieser soll präzis definieren, bei welchen Verdachtsmomenten das präventive Abhören zum Zug kommen darf. Zudem soll eine parlamentarische Aufsicht eingebaut und sauber geklärt werden, ob sich eine Überwachung ohne konkreten Tatverdacht mit der Verfassung verträgt.

Maurer will neue Diskussion

«Es braucht weitere Anhörungen und Diskussionen, nicht zuletzt mit den Kantonen», sagt VBS-Chef Maurer. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sind uneins, ob es mehr Spielraum für den Geheimdienst braucht. Manche Staatsanwälte erklären, dass die heutigen Möglichkeiten ausreichten. Wenn ein glaubhafter Verdacht auf eine Vorbereitungshandlung besteht, können nämlich mit richterlicher Bewilligung schon heute Telefone abgehört werden. Allerdings sind nicht alle Richter gleich kulant – und deshalb die Hürden je nach Kanton unterschiedlich hoch.

Update vom 14. Februar 2010

Gemäss Sonntag vom 14. Februar 2010 will Bundesrat Ueli Maurer noch in diesem Jahr eine Vorlage "light" zur Revision des Bundesgesetzes zur Wahrung der Inneren Sicherheit vorlegen mit den Punkten, die bei der Vorlage BWIS II nicht bestritten waren.

So zeichnet sich bei der Aufsicht über die Tätigkeit des Staatsschutzes in den Kantonen eine Lösung ab. Maurer hat zugesichert, dass diese nun gesetzlich geregelt werde. Bisher ist diese Aufsicht praktisch inexistent.

Anmerkung: BWIS II wurde bereits vor dem 11. September 2001 aufgegleist, diese „Begründung“ wird aber gerne verwendet.

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