Demo-Recht unter Druck

6. Mai 2010

In vielen Städten kommt das verfassungsmässige Recht auf Versammlungsfreiheit unter Druck

Bern

Kaum sind die Bürgerlichen mit ihren Plänen in der Stadt Bern, grundsätzlich nur noch Platzkundgebungen zuzulassen, vor dem Verwaltungsgericht abgeblitzt, soll das Berner Kundgebungsreglement erneut verschärft werden. Teilnehmende einer Kundgebung – bewilligt oder unbewilligt – müssten sich nach diesem neuen Artikel „unverzüglich... entfernen, wenn sie von der Polizei darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Kundgebung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelöst werden muss“. Wer diesem staatlichen Befehl nicht umgehend Folge leistet riskiert eine Busse von bis zu Fr. 5000. Im Herbst erfolgt die Abstimmung über den «Entfernungsartikel».

Luzern

In Luzern hat der Stadtrat eine Motion der SVP, Demonstrationen an Samstagen erst nach 17 Uhr zu erlauben, abgelehnt. Begründung: «Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist höher zu gewichten als die Wirtschaftsfreiheit, wenn bei einer Kundgebung nicht ernsthaft mit Ausschreitungen zu rechnen ist». Trotzdem ist damit zu rechnen, dass weiterhin Druck auf Demoveranstalter gemacht wird.

Zürich

Nach dem 1. Mai wurde im Kantonsrat eine Einzelinitiative eingereicht, welche das Polizeigesetz abändern will. Bei bewilligten Veranstaltungen haben die Organisatoren gemäss diesem Vorschlag nur dann keine Kosten zu tragen, wenn es «bei Nachdemonstrationen nicht zu Sachschäden oder zu einem massiven Polizeieinsatz kommt». Das wäre das Ende des 1.-Mai-Fests.

Basel

Nach den Sommerferien werden in der ganzen City hochauflösende Kameras aufgestellt. Jede Demo in der Innenstadt kann vollständig live verfolgt werden.