Transportpolizeigesetz

5. November 2009

Transportpolizeigesetz: Die neuen Vorlage der KVF-N

Nach dem Scheitern des so genannten Bahnpolizeigesetzes in der Frühjahrssession hat die nationalrätliche Verkehrskommission eine neue Lösung vorgelegt, die auf eine Privatisierung der Transportpolizei verzichtet, diese aber umgekehrt mit hoheitlichen Kompetenzen ausstattet.

Ein gleichnamiges Gesetz ist im Rahmen der Bahnreform 2 in der Frühjahrssession 2009 in der Schlussabstimmung im Nationalrat an den Widerständen von links und rechts gescheitert. Die KVF, welche bereits dieses erste „Bahnpolizeigesetz“ vorberaten hatte, hat sich anschliessend rasch um einen neuen Anlauf bemüht und die Arbeiten für einen konsensfähigen neuen Gesetzesentwurf selbst an die Hand genommen. Eine Subkommission hat, unter anderem dank der Unterstützung durch das Bundesamt für Verkehr, einen neuen Entwurf vorgelegt, den die Kommission mit 21 zu 2 Stimmen zuhanden ihres Rates verabschiedet hat.

Das Grundkonzept der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr bleibt dabei gleich wie im damaligen Vorschlag des Bundesrates: Es soll einen einfachen Sicherheitsdienst mit klar definierten Aufgaben und eine eigentliche Transportpolizei mit zusätzlichen Kompetenzen geben. Der Sicherheitsdienst kann einer privaten Organisation übertragen werden, nicht dagegen die Transportpolizei. Zudem wird die Frage der Ausrüstung und der Bewaffnung der Transportpolizei nicht auf Stufe des Gesetzes geregelt, sondern diese Kompetenz dem Bundesrat übertragen. Ein Antrag, ein Verbot von Schusswaffen im Gesetz festzuschreiben wurde mit 12 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.

Die Kommission hat die Vorlage trotz Bedenken von Seiten der Kantone, die eine sicherheits- wie staatspolitisch unerwünschte Einmischung in ihren Hoheitsbereich befürchten, mit grossem Mehr verabschiedet. Sie tat dies unter anderem auf Wunsch der Transportunternehmen, die auf eine möglichst rasch Klärung der gesetzlichen Grundlagen für ihre Sicherheitsorgane drängen - stammt doch das heute geltende Bahnpolizeigesetz aus dem Jahr 1878.

Die positive Stellungnahme des Bundesrates vorausgesetzt, wird der Erlassentwurf voraussichtlich in der Frühjahrssession 2010 vom Nationalratsplenum behandelt werden können. Falls die weitere parlamentarische Beratung ebenfalls reibungslos vorangeht, ist es möglich, dass das neue Bahnpolizeigesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten kann, also gleichzeitig wie ursprünglich im Rahmen der Bahnreform 2 vorgesehen war.

grundrechte.ch ist dezidiert der Ansicht, dass die Aufgabe einer Transportpolizei einzig sein kann, für die Beachtung der Transport- und Benützungsvorschriften zu sorgen. Personenkontrollen, Personen anzuhalten und Personen festzunehmen muss der Kantonspolizei vorbehalten bleiben. Art. 3 (Aufgaben) und Art. 4 (Befugnisse) müssen daher zurückgestutzt werden.

Am 18. Juni 2010 wurde das «Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr» (BGST) von der Bundesversammlung angenommen. Positiv ist, dass aus dem Gesetzestext klar hervorgeht, dass die «Transportpolizei» keine Polizei im eigentlichen Sinne ist. Art. 12 Abs. 2 Bahnpolizeigesetz «diese Beamten und Angestellten stehen innerhalb des ihnen durch gegenwärtiges Gesetz angewiesenen polizeilichen Geschäftskreises hinsichtlich ihres amtlichen Charakters den kantonalen Polizeibediensteten gleich und sind auch in gleicher Weise wie diese amtlich in Pflicht zu nehmen», auf welchen sich Securitrans stets berufen hat, um ihre Rambo-Aktionen zu rechtfertigen, ist zu Art. 2 Abs. 5 BGST mutiert: «Das Personal der Transportpolizei ist amtlich in Pflicht zu nehmen».

Weil verschiedene Kreise nicht mit der vorgeschlagenen Verordnung des Bundesrats einverstanden sind, verschiebt sich die auf 1. Januar 2011 geplante Inkraftsetzung auf mindestens Mitte Jahr. Es wird verlangt, dass die Transportpolizei mit Schusswaffen ausgerüstet wird und Zugriff auf das Fahndungssystem Ripol hat. grundrechte.ch lehnt beide Begehren ab.

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