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Keine Bussen für Essen im ÖV Basel

8. Mai 2009

Am 21. April 2009 haben die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und die Baselland Transport AG (BLT) in einer gemeinsamen Medienmitteilung angekündigt, dass Fahrgäste, welche in den öffentlichen Verkehrsmitteln essen oder trinken, künftig mit 20 Franken resp. bei nicht sofortiger Bezahlung mit 40 Franken gebüsst würden.

Da Artikel 51 des Transportgesetzes, welcher in der Medienmitteilung als rechtliche Grundlage genannt wurde, kein Transportunternehmen zur Verhängung von Bussen ermächtigt und auch sonste keine andere rechtliche Grundlage besteht, wurde mit Schreiben vom 22. April 2009 die Aufsichtsbehürde, das Bundesamt für Verkehr (BAV), gebeten, diese Bussenregelung zu unterbinden.

Mit Schreiben vom 4. Mai 2009 hat das BAV sämtliche gerügten Punkte anerkannt und BVB und BLT aufgefordert, keine Bussen resp. Taxzuschläge zu verhängen. Bei übermässiger Verschmutzung wäre es einzig zulässig, die effektiven Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

Selbstverständlich sind allen Transportunternehmungen derartige Bussen untersagt, so auch den SBB, welche für Rauchen in den Zügen 25 Franken berechnen.

Am 3. September 2009 berichtete die Basler Zeitung, dass innerhalb von 4 Monaten zwei Personen eine Reinigungspauschale bezahlen mussten, allerdings nicht für Essen und Trinken, sondern für Kotzen.

   

   
   

zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2012