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Fallpauschalen: Arztgeheimnis im Eimer

20. Juli 2011

«Geld für Patientendaten»

Der Krankenkassenverband santésuisse und der Spitalverband H+ haben sich Anfang Juli 2011 auf eine Lösung für die Einführung der Fallpauschalen bei der Spitalfinanzierung geeinigt.

Die Lieferung der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle, das Konzept für ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen, die Abgeltung der Investitionen in der Einführungsphase sowie den Zugang zu den für die Berechnung der Tarife erforderlichen Angaben wurden geregelt.

Am 18. Juli 2011 kritisierte die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) die geplante unverhältnismässige Datenbekanntgabe der Spitäler an die Versicherer: Spitäler sollen den Versicherern medizinische Daten auf Vorrat liefern, im Gegenzug dafür erhalten sie eine entsprechende Abgeltung der Anlagenutzungskosten.

Am 31. Mai 2011 hat der Spitalverband H+ noch folgendes mitgeteilt: Die von den Krankenkassen geforderte systematische Lieferung aller medizinischer Datensets mit der Spitalrechnung verletzt das Patienten- und Arztgeheimnis, verstösst gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Zu diesen Schlussfolgerungen kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Spitalverbandes H+ und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.

Im Spitalverband H+ muss die Vereinbarung intern noch bis zum 15. August 2011 abgesegnet werden.

Zum Glück haben die Spitäler, welche Mitglieder von H+ sind, die Vereinbarung abgelehnt. Sie wehren sich vor allem dagegen, dass sie ab nächstem Jahr alle Patientendaten und Angaben zu Diagnosen an die Krankenkassen übermitteln müssten.

Die Modalitäten beim Verkehr zwischen Spitälern und Krankenkassen, wurden nun vom Bundesrat per Krankenversicherungsverordnung geregelt. In der Wintersession 2011 wurde ebenfalls das Krankenversicherungsgesetz geändert.

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zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2012