Berner Demonstrationsrecht zu restriktiv

1. Mai 2009

Statthalterin heisst Beschwerde gegen Einschränkungen gut

Erfolg der Verfechter eines liberalen Demonstrationsrechts in Bern: Die Regierungsstatthalterin hat eine Beschwerde gegen eine Beschränkung der Demonstrationen auf Platzkundgebungen gutgeheissen.

Statthalterin Regula Mader hat einen Beschluss des Stadtrats (Parlament) aufgehoben, der Demonstrationen in Bern einschränken wollte. Das städtische Kundgebungsreglement «gewähre nicht den erforderlichen Spielraum einer verfassungskonformen Auslegung», begründete die Statthalterin ihren Entscheid. Das Reglement könne auch Anlass für eine «erhebliche Rechtsunsicherheit» sein.

Die beschwerdeführenden Privatpersonen, Parteien und Verbände, darunter grundrechte.ch, haben damit erfolgreich gerügt, die neue Bestimmung widerspreche der kantonalen Verfassung. Sie führe zu einer «versteckten Inhaltsprüfung» einer Kundgebung und tangiere den Kerngehalt der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Damit sei sie unverhältnismässig.

Die Statthalterin gelangte nun in erster Instanz zum Schluss, die kantonale Verfassung räume unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich einen Anspruch auf Durchführung einer Kundgebung ein. Sie gehe damit über die bundesgerichtliche Auslegung hinaus, die einen «bedingten Anspruch» einräume.

Die nur in Ausnahmefällen erteilte Bewilligung eines Umzugs in der Innenstadt anstelle einer Platzkundgebung widerspreche der Kantonsverfassung, befindet die Statthalterin. Aus den Materialien gehe hervor, dass der Stadtrat beabsichtigt habe, ein umfassend geltendes Verbot von Umzügen zu statuieren, was nicht angehe.

Der Stadtrat hat gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben, welche am 18. Februar 2010 vom Verwaltungsgericht Bern abgewiesen wurde.