Bern, den 11. September 2012
Medienmitteilung zum Entscheid des Nationalrates vom 10. September 2012: Überweisung Motion Geissbühler, Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank.
Gegen die von einer knappen nationalrätlichen Mehrheit überwiesene Motion der SVP-Nationalrätin und Polizistin Andrea Geissbühler legt grundrechte.ch scharfen Protest ein. Dass die in der Ausweisdatenbank gespeicherten biometrischen Daten polizeiliche Begehrlichkeiten wecken, war immer eine grosse Befürchtung der Gegner des biometrischen Passes. Die Befürworter der Vorlage, insbesondere das damalige bürgerliche Komitee pro biometrischen Pass (JA zur Reisefreiheit), sahen sich daher gezwungen, einen generellen direkten Zugriff durch die Polizei explizit auszuschliessen. Diese Zusage hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Vorlage im Mai 2009 knapp angenommen worden ist.
Nun vollziehen zahlreiche Politiker - notabene u.a. Exponenten der SVP und nicht nachvollziehbar auch einige VertreterInnen der SP -, die damals entweder vehement gegen den biometrischen Pass Stellung bezogen oder doch zumindest dieses Datenschutz-Versprechen verteidigt haben, drei Jahre später eine Kehrtwende. Das ist grob gesagt Verrat am Stimmvolk und für grundrechte.ch inakzeptabel. Der Grundrechteverein appelliert daher an den Ständerat, diesen datenschützerischen Vertrauensbruch des Nationalrates unmissvertändlich zu korrigieren und einen generellen polizeilichen Zugriff auf die ISA-Datenbank nicht zuzulassen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy Telefon 044 240 20 56 zur Verfügung.
grunderchte.ch, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 312 40 30, info@grundrechte.ch
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