Der Bundesrat hat am 29. Mai 2013 den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) verabschiedet und an das Parlament überwiesen.
Die wichtigste Bestimmung findet sich aber nicht im EPDG selbst, sondern in den Schlussbestimmungen: Gemäss dem neuen Art. 39 Abs. 1 Bst. f des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sind Anstalten, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen, nur zugelassen, wenn sie sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11 Buchstabe a des EPDG anschliessen. Spitäler müssen also das elektronische Patientendossier einführen. Nur für Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Bereich gilt bezüglich dem Führen von Patientendossiers Freiwilligkeit. Eine Anpassung der Tarife der ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen soll allerdings dazu beitragen, dass sich möglichst viele Leistungserbringer einer Gemeinschaft anschliessen und die Freiwilligkeit somit theoretischer Natur ist.
Patientinnen und Patienten entscheiden selber, ob sie ein elektronisches Patientendossier wollen oder nicht. Es kann (vorerst) niemand dazu verpflichtet werden.
Damit die Daten sicher erfasst, zusammengeführt und bearbeitet werden können, müssen sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen eindeutig identifizierbar sein. Für die Patientinnen und Patienten soll dazu eine neue Identifikationsnummer geschaffen werden.
Um die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben, unterstützt der Bund den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften während drei Jahren über Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt 30 Millionen Franken. Es handelt sich bei Gemeinschaften um Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitexorganisationen. Die Finanzhilfen des Bundes sind an eine Mitfinanzierung in der gleichen Höhe durch die Kantone gebunden.
Am 11. Juni 2014 hat der Ständerat dem Gesetzesentwurf mit minimen Änderungen ohne Gegenstimme zugestimmt.
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