Januar 2020
Bis zum Auffliegen des Fichenskandals Ende der 1980er-Jahre legte der Schweizer Staatsschutz hunderttausende Fichen an. Wer Einsicht nehmen will, muss ein Gesuch stellen.
Die Staatsschutzfichen, die in den Jahren 1989 und 1990 Gegenstand des «Fichenskandals» waren, befinden sich heute im Schweizerischen Bundesarchiv: Fichen, Karteien und Sammlungen des Polizeidienstes (1870-1994). Es handelt sich um Karteikarten im A5-Format, die nach den Namen von Personen, Organisationen, Ereignissen und Publikationen geordnet sind und im Wesentlichen den Zeitraum von 1930 bis 1989 abdecken.
Zugang zu den Unterlagen
Die erwähnten Unterlagen sind gemäss Art. 12 Abs. 1 und Art. 26 des Bundesgesetzes über die Archivierung sowie Anhang 3 der Archivierungsverordnung nach Ablauf einer Schutzfrist von 50 Jahren frei zugänglich. Massgebend für diese Frist ist der jüngste Eintrag auf einer Fiche respektive das Abschlussdatum des jüngsten Dokuments eines Dossiers. Einsichtnahme kann jedoch bereits vor Ablauf der Schutzfrist mit einem schriftlichen Gesuch beantragt werden.
Gesuche um Einsichtnahme
Gesuche um Einsichtnahme sind in schriftlicher Form an das Bundesarchiv zu richten. Will man die eigenen Staatsschutzunterlagen sehen, ist zudem eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes beizulegen. Das ausgefüllte Formular und eine Ausweiskopie kann per Mail an einsichtsgesuch@bar.admin.ch geschickt werden. Die Gesuchbearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
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