Juli 2019
Viele Personen, die beim Nachrichtendienst des Bundes NDB ein Auskunftsgesuch gestellt hatten, wurden darüber informiert, dass eine Auskunft aufgeschoben werde.
In diesem Falle kann vom Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB verlangt werden, dass er überprüft, ob der NDB rechtmässig Daten bearbeitet. Eine Auskunft wird aber durch den EDÖB nicht erteilt.
Dieser Musterbrief kann zu diesem Zweck verwendet werden:
Vorname/Name
Adresse
PLZ/Ort.
A-Post
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Feldeggweg 1
3003 Bern
Überprüfung der rechtmässigen Datenbearbeitung und des Geheimhaltungsintersses des NDB
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 63 Abs. 3 des Nachrichtendienstgesetzes NDG (in Kraft seit dem 1. September 2017) verlange ich hiermit die Überprüfung der Rechtmässigkeit und des Geheimhaltungsinteresses sämtlicher über mich gespeicherten Daten in den beim NDB geführten Datensystemen und Datenbanken.
Zudem ersuche ich Sie, mir gemäss Art. 64 NDG mitzuteilen, ob Daten unrechtmässig bearbeitet wurden oder werden und ob betreffend die Datenbearbeitung oder den Aufschub der Auskunft Fehler festgestellt und eine entsprechende Empfehlung zu deren Behebung an den NDB gerichtet wurden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
Datum & Unterschrift
Beilage:
- Kopie Antwort des Auskunftsgesuchs
- Ausweiskopie
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