Logo Verein/Association

Basel, 6. April 2009

Medienmitteilung

Die Mitglieder des schweizerischen Vereins grundrechte.ch haben an ihrer Jahresversammlung in Basel vom 3. April 2009 die NEIN-Parole gegen die Vorlage über biometrische Ausweise vom 17. Mai bestätigt. Das Gesetz muss zwingend von Bundesrat und Parlament überarbeitet werden, so dass die Wahlfreiheit für Pässe und Identitätskarten mit oder ohne biometrische Daten gesetzlich verankert und die unnötige, aber gefährliche neue Biometrie-Datenbank ersatzlos aus der Vorlage gestrichen werden. An der von grundrechte.ch organisierten öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel «Reisefreiheit ohne Zwangsfichierung» erläuterte Dr. Alexander Herrigel verschiedene offene Sicherheitsfragen, die in der öffentlichen Debatte bisher kaum diskutiert worden sind : Der 56-bit-Schlüssel, welche die Chip-Daten schützen soll, wurde von der Bank- und Finanzindustrie bereits vor 6 Jahren ausgemustert, weil er zu leicht zu knacken ist. In der Schweiz sollen 2000 Lesegeräte eingesetzt werden. Ausweis- und Fingerabdruckkontrollen sind also nicht nur an den Grenzen, sondern im ganzen Land vorgesehen. Fedpol als Herausgeberin der digitalen Zertifikate ist selbst nicht zertifiziert. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass es sich bei elektronischen Pässen um einen internationalen Standard handle, ist so gut wie nichts standardisiert. Praktisch jeder der 120 Staaten mit digitalen Pässen hat eigene Standards. Neben hohen Kosten sind auch Systemausfälle wegen fehlender Zertifikate vorprogrammiert. Ein Risiko besteht darin, dass Zertifikate an einen sehr grossen Kreis von Empfängern herausgegeben werden. Jeder Mitarbeiter eines Flughafens oder einer Fluggesellschaft, welcher mit Check-in zu tun hat, kann theoretisch Zertifikate entwenden.

grundrechte.ch konnte weiter ein traktandiertes Referendum von der Tagesordnung streichen, da das Transportpolizeigesetz vom Parlament abgelehnt wurde. Die geplante Auslagerung von bahnpolizeilichen Aufgaben an private Anbieter (ohne genügende öffentliche und parlamentarische Kontrolle und Einflussnahme) bzw. deren mögliche Bewaffnung für den Dienst in den Zügen ist damit vorerst abgewendet. Die von Securitas kontrollierte Securitrans (Bahnpolizei) hat nach diesem Scheitern des Transportpolizeigesetzes definitiv keine gesetzliche Grundlage für hoheitliche Handlungen.

Bezüglich der Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS II) ruft grundrechte.ch den Nationalrat dazu auf, an seinem ersten Beschluss auf Nichteintreten festzuhalten und gegen die, von Ständerat und der NR-Kommission empfohlene Rückweisung standhaft zu bleiben. Die Mitglieder von grundrechte.ch erwarten vielmehr, dass die Geschäftsprüfungsdelegation endlich den, für Herbst 2008 versprochenen Bericht darüber vorlegt, wen die 100'000 derzeit vorhandenen Fichen betreffen und dass der Bundesrat allen Fichierten umgehend ein vollständiges Einsichtsrecht in ihre Staatsschutzakten gewährt.

Weiter haben die Mitglieder von grundrechte.ch beschlossen, das überparteiliche Komitee gegen die neue Zuschauerdatenbank „Gamma“ der Stadt Zürich zu unterstützen. Diese Datenbank wäre ein weiterer ungeheuerlicher Versuch, willkürlich Personendaten im Vorfeld zu erfassen. Was vordergründig gegen Fussball- und Sportfans geschaffen wird, kann schnell auch auf andere Personengruppen (Globalisierungsgegner, Gewerkschaften etc.) ausgedehnt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy gerne zur Verfügung: Telefon 044 240 20 56

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch