Bern/Zürich, den 9. April 2008
Mit einem nationalen Appell ruft grundrechte.ch die Mitglieder des Parlaments dazu auf, auf die vom Bundesrat geplante Verschärfung des Staatschutzgesetzes (BWIS II) nicht einzutreten. Der Appell an die National- und StänderätInnen ist bereits von zahlreichen Persönlichkeiten aus Recht, Politik und Kultur unterzeichnet worden. grundrechte.ch ruft alle Engagierten in der Schweiz dazu auf, sich dieser Forderung anzuschliessen und den Appell mit zu unterschreiben.
Die Parlamentsmitglieder sollen mit dem Appell darin bestärkt werden, den Respekt der Grundrechte höher zu werten als das heimliche Ausspionieren von Computern oder privaten Räumen oder die Überwachung von Post, Telefon und E-Mail und auf eine Verschärfung des Staatschutzgesetzes zu verzichten. Auch das erst vor wenigen Jahren abgeschaffte Propagandaverbot soll nicht wieder eingeführt werden. Im Gegensatz zum nahen Ausland sind in der Schweiz bisher keine Organisationen oder Gruppierungen verboten worden - was ein äusserst wichtiger Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der unterschiedlichsten politischen Strömungen bedeutet. grundrechte.ch hofft nicht zuletzt, dass sich die jüngsten Entscheide des deutschen Bundesverfassungsgerichts auch in der hiesigen Diskussion niederschlagen werden (Vorratsdatenspeicherung, Online-Fahndung).
Euro 08: Grundrechte-Monitoring
Anlässlich der von grundrechte.ch organisierten öffentlichen Veranstaltung vom 10. April in Bern „EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen“ sollen verschiedene mögliche Massnahmen und Aktionen diskutiert werden.
grundrechte.ch befürchtet, dass die von den Sicherheitsorganen geplanten Massnahmen längst nicht mehr nur gegen sog. Hooligans abzielen, sondern vielmehr wahllos und willkürlich alle treffen können. In enger Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Gruppierungen will grundrechte.ch daher während der EURO 08 vor Ort die Einhaltung der Grundrechte beobachten. Allfällige Übergriffe von Polizei, Armee oder privaten Sicherheitsdiensten sollen dokumentiert und den Betroffenen soll vor Ort geholfen werden.
Beilage: Appell BWIS II (Deutsch und Französisch), Veranstaltungshinweis für den 10. April 2008
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy gerne zur Verfügung: Telefon 044 240 20 55 / 56
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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