Bern, den 15. Dezember 2008
Der von grundrechte.ch lancierte öffentliche Appell an die Adresse der Parlamentsmitglieder, nicht auf die Vorlage einzutreten ist bereits von mehreren hundert Personen aus der ganzen Schweiz unterzeichnet worden (s. Beilage). Darunter findet sich auch viel Prominenz aus Kultur, Politik und Recht. Sie alle machen sich grosse Sorgen um die Aushöhlung unserer Grundrechte und zählen darauf, dass der Nationalrat am 17. Dezember dem Antrag auf Nichteintreten Folge leistet oder doch zumindest seiner vorberatenden Rechtskommission folgt und das Geschäft an den Absender zurückweist.
Die von der Kommission geäusserten Bedenken decken sich weitgehend mit der Argumentation von grundrechte.ch: Die Vorlage wäre mit schwerwiegenden Eingriffen in die Persönlichkeit der Betroffenen verbunden. Den vorgesehenen Befugnissen stehen keine genügenden rechtsstaatlichen Leitplanken gegenüber, denn
- der DAP bräuchte keinen konkreten Verdacht, um tätig zu werden
- es gibt keine bzw. keine griffige richterliche Kontrolle der Massnahmen
- es gibt faktisch kein Einsichtsrecht in die Staatsschutz-Dossiers
Tatsächliche Gefährdungen der inneren oder äusseren Sicherheit können bereits heute mit anderen, rechtstaatlich festgelegten Mitteln angegangen werden. Der Gesetzgeber hat dafür in den letzten Jahren genügend gesetzliche Vorgaben verabschiedet - uva. Telefonüberwachungsgesetz, Gesetz über den Einsatz verdeckter Ermittler, Effizienzvorlage, Verschärfungen im Strafrecht, insbesondere bezüglich Krimineller Organisation, neue Datenbanken im Rahmen von Schengen und verschärfte Grenzkontrollen auch im Innern des Landes.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy gerne zur Verfügung: Telefon 044 240 20 56
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