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Bern, den 15. Dezember 2008

Medienmitteilung

Zur Nationalratsdebatte vom 17.12.2008 (BWIS II)

Ein Appell zeigt Wirkung –

Verschärfung beim Staatsschutzgesetz gestoppt!

grundrechte.ch zeigt sich hoch erfreut über den Beschluss des Nationalrates, nicht auf die Revision des BWIS einzutreten. Es ist die konsequente Antwort auf einen unbrauchbaren Vorschlag aus dem Hause DAP (Dienst für Analyse und Prävention).

Der Nationalrat teilt offensichtlich die fundamentalen Bedenken von grundrechte.ch und den Hunderten von Unterzeichnenden des öffentlichen Appells. Die Ablehnung der Vorlage ist ein klares Bekenntnis zugunsten der Grundrechte, dem hoffentlich auch der Ständerat folgen wird.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy gerne zur Verfügung: Telefon 044 240 20 56

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