von Martin Suter, New York - Die Pässe der beiden Schweizerinnen, die in der Silvesternacht auf dem Dach eines Polizeiautos tanzten, sind eingezogen worden. Die Behörden beurteilen den Fall als Verbrechen.
Eine Rückkehr in die Schweiz können die zwei festfreudigen Schwestern Emma* (22) und Leslie B. (23) vorderhand vergessen. Die zwei Thurgauerinnen, die in auf dem New Yorker Times Square in der Nacht auf den 1. Januar das Dach eines Polizeiautos «Gangnam Style» demolierten, haben ihre Pässe abgeben müssen und dürfen die USA vorderhand nicht verlassen.
Den Beschluss zum Einzug der Pässe fällte ein Richter im Strafgericht von Manhattan am 4. Januar 2013. Immerhin verzichtete er darauf, den zwei Frauen eine Kaution abzuverlangen. Wie es weiter geht, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft. Der nächste Gerichtstermin wurde erst einmal auf den 4. April 2013 festgelegt.
Auto war «schwer verbeult und zerdrückt»
Die Vorwürfe in der Strafanzeige tönen nicht harmlos. Sie enthält die Zeugenaussage des Polizisten, dem das Polizeifahrzeug anvertraut war. Der Cop sagt: «Ich beobachtete, wie die Beschuldigten zusammen mit mindestens zwei weiteren, nicht festgenommenen Individuen auf dem Dach und der Motorhaube des Polizeifahrzeugs standen … und auf dem besagten Fahrzeug mit ihren Füssen und Schuhen mehrfach stampften und kickten.» Als Resultat sei das Dach und die Motorhaube des Autos «schwer verbeult und zerdrückt worden, die Windschutzscheibe brach und splitterte, und der Rückspiegel auf der Fahrerseite war fast vollständig abgebrochen und hing am Fahrzeug.»
Der nüchterne Polizist beschreibt, was Tanzen im «Gangnam Style» auf einem Autodach anrichtet. In der Sprache der Gesetze tönt es noch dramatischer: Entscheidend sei, dass ohne Berechtigung fremdes Eigentum beschädigt und ein Schaden von mehr als 250 Dollar angerichtet worden sei, heisst es in der Strafanzeige. Die Beschuldigten hätten sich «tumultartig und gewalttätig» verhalten, sie hätten riskiert, eine «öffentliche Beunruhigung» auszulösen.
Krimineller Unfug im dritten Grad
Die Strafanzeige wirft den zwei Schweizerinnen daher nicht nur ein leichtes Vergehen («misdemeanor»), sondern ein Verbrechen («felony») vor. Die drei Klagepunkte lauten: Krimineller Unfug im dritten Grad, Aufruhr im weiten Grad und ordnungswidriges Verhalten.
Nach Angaben des Schweizer Generalkonsulats in New York hatten die zwei Schwestern am Dienstag für eine Unterredung bei der Staatsanwaltschaft anzutraben. Über das Ergebnis des Gesprächs ist aber noch nichts bekannt. Die Schweizer Vertretung in New York berät die zwei Beschuldigten rechtlich und hat ihnen eine Liste mit Vertrauensanwälten übergeben.
Nur eine Busse?
Wenn die Staatsanwälte eine harte Linie fahren, werden sie in den nächsten Tagen und Wochen den Fall der zwei Schweizerinnen einer Anklagekammer - «Grand Jury» - unterbreiten. Dieses rund zwanzigköpfige Laiengremium kann offiziell Anklage erheben oder befinden, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien nicht ausreichend belegt.
Laut Kennern der Praxis vor amerikanischen Strafgerichten ist es allerdings auch denkbar, dass der Fall der «Gangnam-Style»-Schwestern vorgängig erledigt wird. Es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Klagepunkte reduziert oder sich in einem Vergleich mit Busse zufrieden gibt. Nicht zuletzt aus Kostengründen ist die US-Justiz in der Regel daran interessiert, dass möglichst viele Strafsachen ohne aufwendige Prozesse erledigt werden.
Bis sich die Staatsanwaltschaft entscheidet, sitzen Emma und Leslie B. jedenfalls in New York fest. Nur der Richter kann ihnen die Pässe wieder zurückgeben.
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