Extrazug-Pflicht für Sportfans abgelehnt

12. November 2013

Bern - Sportfans sollen auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet werden können, in Extrazügen an Sportveranstaltungen zu reisen. Die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF) lehnt eine Gesetzesänderung ab.

Mit 13 zu 10 Stimmen hat die Kommission beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Folgen beide Räte diesem Beispiel oder spricht sich ein Rat zweimal gegen das Eintreten aus, ist die Gesetzesänderung vom Tisch.

Sportclubs sollen Verantwortung übernehmen

Der Bundesrat hatte trotz Kritik von Vereinen und Fanorganisationen nach der Vernehmlassung an der Lockerung der Transportpflicht festgehalten. Nach seinem Willen sollen Transportunternehmen künftig die Beförderung von Sportfans im regulären Verkehr einschränken oder verweigern können, wenn Extrazüge oder Extrabusse zur Verfügung stehen.

Die Schäden, welche die Fans in diesen Extratransportmitteln anrichten, sollen unter gewissen Voraussetzungen auf die Sportklubs abgewälzt werden können. Die Vereine würden nur dann von der Haftung befreit, wenn sie mit dem Transportunternehmen einen Chartervertrag abschliessen und die Fahrt mit eigenen Fanbetreuern begleiten würden.

Vieles spricht gegen Vorlage

Die vorberatende Nationalratskommission hält nichts davon. Die Mehrheit erachte die Revision als unnötig und unverhältnismässig, heisst es in der Mitteilung. Zudem sei sie der Auffassung, dass mit Blick auf die Umsetzung zu viele Unklarheiten bestünden. Eine Ausweitung der gelockerten Transportpflicht auf andere Personengruppen könne nicht ausgeschlossen werden.

Die Befürworter der Änderung argumentierten, dass damit Gewaltausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen eingedämmt werden könnten. Der Ball liegt nun beim Nationalrat.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch