AHV-Nummer soll bei allen Behörden globaler Personenidentifikator werden

20. Oktober 2017

Nachdem im Jahr 2009 das Aussendepartement Ziel eines Hacker-Angriffs wurde, bestellte der Bundesrat beim damaligen Verteidigungsminister Ueli Maurer ein Informationssicherheitsgesetz. Am 22. Februar 2017 hat dann sein Nachfolger Guy Parmelin die Botschaft zu diesem neuen Informationssicherheitsgesetz präsentiert.

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Zu Artikel 26 (Verwendung der AHV-Versichertennummer) schreibt der Bundesrat: Für ein Identitätsverwaltungs-System ist es unumgänglich, dass die zu erfassenden Personen fehlerfrei identifiziert werden. Der beste verfügbare Personenidentifikator für eine solche fehlerfreie Identifizierung ist die AHV-Versichertennummer nach Artikel 50c AHVG ... Für die Kommunikation zwischen dem Identitätsverwaltungs-System und den Fachanwendungen oder anderen Ressourcen wird auf die AHV-Versichertennummer verzichtet. Sie lässt sich hier ohne übermässige Einschränkungen oder Mehrkosten durch sektorielle Personenidentifikatoren ersetzen.

Diese limitierte Verwendung der AHV-Versichertennummer gefällt aber der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK) nicht. Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie am 20. Oktober 2017 beschlossen, dass alle Behörden und Organisationen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen sollen.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Ständerat diese unzumutbare Ausweitung der Verwendung der AHV-Versichertennummer in der Wintersession 2017 ablehnen wird, aber immerhin ist auf den Nationalrat zu hoffen.

Grundbuchämter sollen die AHV-Nummer verwenden dürfen

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Am 23. Oktober 2017 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats nachgedoppelt. Im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Modernisierung des Grundbuchs hat sie sich aufgrund der geringeren Kosten mit 15 zu 10 Stimmen für die Verwendung der AHV-Nummer im Grundbuch ausgesprochen. Dies, obwohl ein Gutachten, das der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte und das Bundesamt für Justiz gemeinsam in Auftrag gegeben hatten, sektorielle Identifikatoren bezüglich Datenschutz besser beurteilt.

 

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