E-Voting-Moratorium: jetzt unterschreiben!

25. Januar 2019

Unter E-Voting versteht man die elektronische Stimmabgabe per Computer oder Mobiltelefon über das Internet. E-Voting ist verwandt mit E-Banking.

In der Schweiz haben Bund und Kantone im Jahr 2000 das Projekt Vote électronique lanciert. Ab 2004 wurden in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich erste Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. Jetzt will der Bundesrat E-Voting trotz erheblicher Sicherheitsmängel im Schnellzugstempo flächendeckend einführen.

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Im Rahmen des Projekts Vote électronique wurden bisher drei verschiedene Systeme eingesetzt. Einerseits die von Unisys entwickelte Plattform des 2009 gegründeten Consortium Vote électronique, dem die Kantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn, Thurgau und Zürich angehörten. Nachdem jedoch der Bundesrat entschieden hatte, das System für die eidgenössischen Parlamentswahlen vom 18. Oktober 2015 nicht zuzulassen, wurde das System nicht weiterentwickelt und das Consortium Vote électronique 2015 aufgelöst. Andererseits das vom Kanton Genf entwickelte CHVote, welches auch von den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Luzern, St. Gallen und Aargau genutzt wird, welches aber aus Kostengründen per Februar 2020 eingestellt wird. Es verbleibt die von der Schweizerischen Post im Auftrag des Kantons Neuenburg bereitgestellte, vom spanischen Unternehmen Scytl gelieferte Lösung, welche bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. November 2016 auch erstmals im Kanton Freiburg eingesetzt wurde.

Wie E-Banking ist auch E-Voting auf verschiedenste Wege relativ einfach verwundbar und kann somit von Dritten missbraucht werden. Das Genfer System beispielsweise war 2013 in die Schlagzeilen geraten, nachdem der Genfer Sicherheitsspezialist Sebastien Andrivet aufgezeigt hatte, wie man über eine Schwachstelle Malware in die Rechner der Stimmbürger einschleusen und ihre Stimmabgabe manipulieren kann. 2015 hatte zudem ein Journalist des Westschweizer Fernsehens RTS nachgewiesen, dass unter bestimmten Umständen eine doppelte Stimmabgabe möglich ist. Im November 2018 schliesslich demonstrierte der Chaos Computer Club CCC, wie einfach Stimmen für das Genfer System auf eine gefälschte Seite umgeleitet werden können. Im Gegensatz zu E-Banking bemerken Benutzer bei E-Voting Manipulationen nicht, weil sie am Ende des Monats keinen Kontoauszug erhalten.

Trotz dieser bedenklichen Schwachstellen und trotz starker Opposition im Nationalrat will der Bundesrat E-Voting in der ganzen Schweiz forcieren und hat am 19. Dezember 2018 eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) bis zum 30. April 2019 in die Vernehmlassung geschickt. Als handfeste Erststellungnahme hat ein überparteiliches Komitee die Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» lanciert, welche E-Voting erst zulassen will, wenn dieses sicher durchgeführt werden kann, frühestens aber 5 Jahre nach Annahme der Initiative. grundrechte.ch unterstützt dieses Anliegen.

Die Unterschriftensammlung wurde am 16. März 2019 gestartet. Bis zum 12. September 2020 müssen 100,000 Unterschriften zusammen sein.

Basler Parlament versenkt E-Voting

Am 20. Februar 2019 hat der Grosse Rat Basel-Stadt mit 48 zu 37 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Motion betreffend Stoppen des Projekts «Ausdehnung von E-Voting» dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen. Vor weniger als zwei Jahren hat der selbe Rat noch einen Kredit von fast 6 Millionen Franken für die Ausdehnung des elektronischen Stimmens auf die ganze Bevölkerung gesprochen.

Post setzt E-Voting-System wegen kritischer Fehler aus

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Das E-Voting-System der Post steht für die Abstimmungen vom 19. Mai 2019 nicht zur Verfügung. Weil während des öffentlichen Intrusionstest «kritische Fehler» festgestellt wurden, hat die Post die Notbremse gezogen, bevor die Bundeskanzlei ein Machtwort sprach. Das fehlerbehaftete E-Voting-System der Post, welches durch KPMG Schweiz zertifiziert wurde, war bisher in den vier Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau im Einsatz. Das Zertifikat von KPMG Schweiz hat wohl viel Geld gekostet, taugt aber gleich wenig wie die von der Post in Spanien eingekaufte Software. Ein Grund mehr, das Moratorium jetzt zu unterschreiben!

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