Der Nachrichtendienst soll mehr Kompetenzen erhalten. Er soll Telefone abhören, in Computer eindringen und Datenströme im Internet scannen dürfen. Der Nationalrat hat am 17. März 2015 den Kernartikeln des neuen Nachrichtendienstgesetzes zugestimmt.
Nur Grüne dagegen
Die Grünen plädierten vergeblich dafür, die neuen Befugnisse oder zumindest einzelne davon zu streichen. «Hier überschreitet der Geheimdienst die Grenzen des Nötigen und der Verhältnismässigkeit», sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Er wies darauf hin, dass es um die Überwachung von Personen gehe, gegen die kein Tatverdacht auf eine strafbare Handlung vorliege. Das geplante Bewilligungsverfahren für die Überwachungsmassnahmen bezeichnete Vischer als «Alibi».
Beobachten und manipulieren
Die SP und die GLP zeigten sich damit einverstanden, dass der Nachrichtendienst in Computer eindringen darf. Sie wollten dem Dienst aber nicht erlauben, dabei zu manipulieren, also den Zugang zu Informationen zu stören oder zu verlangsamen. «Beobachten ja, stören nein», lautete die Devise der SP und der GLP. Die Mehrheit des Nationalrates folgte aber dem Bundesrat und stimmte den neuen Kompetenzen ohne Einschränkungen zu.
Umstrittene Kabelaufklärung
Zu reden gab ferner die Kabelaufklärung. Diese würde es dem Nachrichtendienst ermöglichen, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) setzte sich für die Streichung der entsprechenden Gesetzesartikel ein. «Gegen diese Totalüberwachung sagen wir Grünen Nein», sagte Glättli. Der Kabelaufklärung zuzustimmen würde bedeuten, «dass unser Nachrichtendienst Mini-NSA spielen darf».
Referendum kommt
Ebenfalls am 17. März 2015 tagte das «Referendumskomitee gegen das BÜPF». Die grosse Mehrzahl der Teilnehmer, darunter der CCC, die Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, GSoA, Junge Grünliberale, JUSO, Piratenpartei und Swico, diskutierte im Anschluss ein mögliches Referendum gegen das NDG. Der Widerstand richtet sich gegen die ausufernde elektronische Überwachung, unabhängig davon, ob sie von der Strafverfolgung oder vom Staatsschutz her kommt. Aus diesem Grund ist ein Referendum gegen das NDG ein muss. Die erste Sitzung des «Referendumskomitees gegen das NDG» findet am 8. Juni 2015 in Olten statt.
An der Jahresversammlung von grundrechte.ch vom 19. März 2015 in Zürich haben sich die anwesenden Mitglieder einstimmig für das Referendum gegen das NDG und das BÜPF ausgesprochen.
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