Im Jahresbericht 2020 der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel) vom 26. Januar 2021 wird noch einmal die Aufsichtseingabe von grundrechte.ch vom 21. Mai 2019 betreffend unrechtmässiger Erfassung von politischen Aktivitäten thematisiert.
Nachdem die GPDel die Vorwürfe von grundrechte.ch bereits bestätigt hatte, kam auch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 4. Februar 2020 im Auftrag des VBS zu diesem Schluss. Insbesondere enthält das NDG keine Bestimmung, welche es dem NDB erlauben würde, die Schranken zu missachten, welche das Gesetz für die Bearbeitung von Informationen über die Ausübung der politischen Rechte setzt. Der Direktor des NDB wiederum gab ein eigenes Gutachten durch einen externen Experten in Auftrag. Dieses sollte dem NDB ein «neutrales Urteil» über die Vereinbarkeit der gesamten Datenbearbeitung im NDB mit den geltenden Rechtsgrundlagen verschaffen. Die GPDel und das VBS sind somit nach Ansicht des Direktors des NDB nicht neutral. Im 1. Quartal 2021 soll dieses Gutachten vorliegen.
Ausserdem hatte die GPDel einen Zusatzbericht über die Beantwortung von Auskunftsgesuchen durch den NDB verlangt. Anlass dafür waren Hinweise von Privatpersonen, die innerhalb der vorgegebenen Frist von 30 Tagen keine Antwort erhalten hatten. Laut dem Zusatzbericht des NDB vom 13. November 2020 waren zwischen November 2019 und Oktober 2020 insgesamt 929 Gesuche eingegangen. Davon waren 38 Gesuche noch nicht beantwortet worden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Gesuchs betrug 70 Tage. Von den Gesuchstellern, die mit der Antwort des NDB auch Auskunft über ihre Daten erhalten hatten, verlangte niemand vom NDB, dass dieser einzelne der bekanntgegebenen Daten löscht oder berichtigt. Artikel 25 des Datenschutzgesetzes (DSG) gibt den Gesuchstellern diese Möglichkeit. Im Falle einer Ablehnung ihres Begehrens, steht den Gesuchstellern die Beschwerde ans BVGer offen.
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