Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz

19. Februar 2014

Am 19. Februar 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz verabschiedet. Erwartungsgemäss entspricht es ohne grosse Abweichungen dem Entwurf, welcher von grundrechte.ch scharf kritisiert wurde, insbesondere wurden Telefon- und Kabelüberwachung, das Unterjubeln von Trojanern und Eindringen in Wohnungen sowie die enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden im Gesetzestext belassen.

Als Begründung für die neuen Überwachungsmassnahmen sollen jetzt neu auch die Enthüllungen von Edward Snowden herhalten. Der Nachrichtendienst brauche geheime Überwachungsmassnahmen, um dem CIA und der NSA in der Schweiz Einhalt gebieten zu können. Diese Aussage ist etwa so peinlich wie die Behauptung, für eine Alarmbereitschaft der Luftwaffe rund um die Uhr benötige es den Gripen, welche Ueli Maurer nach der Entführung eines Flugzeugs ausserhalb der Bürozeiten nach Genf zum besten gab. Seit 2009 besteht ein Auftrag für eine derartige Einsatzbereitschaft, und dies ohne neue Flugzeuge. Mit den neuen Überwachungsmassnahmen wird der NDB einzig die eigene Bevölkerung überwachen und fichieren. Die NSA aber wird weiter schalten und walten können wie sie will und sogar wie bisher nicht nur Daten aus der Funkaufklärung, sondern auch Daten aus der Kabelaufklärung erhalten.

Eine Änderung gibt es im Zusammenspiel mit anderen geplanten Erlassen: Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wird nicht aufgehoben, stattdessen wird auf das Polizeiaufgabengesetz des Bundes verzichtet, und einzelne der dort vorgesehenen Bestimmungen werden ins BWIS übernommen.

Am 1. April 2014 hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) mit 23 zu 2 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung wurde am 28 April 2014 von der SiK-N auf Ende Juni 2014 verschoben, weil der Bundesrat zuerst noch Fragen von kritischen Mitberichten der Geschäftsprüfungsdelegation, der Finanzdelegation sowie der Rechtskommission des Nationalrates beantworten soll. Dies hindert Markus Seiler, den Chef NDB, aber nicht daran, mit fragwürdigen Zahlen die Werbetrommel für das Nachrichtendienstgesetz zu rühren.

Da kommt die Affäre um den Walliser Weinpanscher Giroud ungelegen, wenigstens aus Sicht des VBS. Ein Mitarbeiter des NDB, ein Privatdetektiv, welcher vermutlich Informant des NDB ist sowie ein ehemaliger Software-Spezialist der RUAG, der gelegentlich auch für den NDB gearbeitet hatte, wurden in U-Haft gesetzt. Diverse Journalisten, welche über die Ungereimtheiten bei Giroud berichteten, sollten gehackt werden, um deren Quellen zu eruieren. Angeblich soll jetzt ein Deal ausgehandelt werden, dass das Parlament dem neuen Gesetzt zustimmt, sofern NDB-Chef Seiler zurücktritt. Ein neuer Chef NDB würde aber nichts ändern, der NDB würde genau gleich wie bisher weiterwursteln.

Am 6. Juni 2014 hat der Bundesrat eine 57-seitige Stellungnahme verabschiedet, bisher aber unter Verschluss gehalten. In rund der Hälfte der Änderungsanträge gab der Bundesrat nach.

Am 26. August 2014 hat die SiK-N das NDG mit nur wenigen Gegenstimmen gutgeheissen. Obwohl erst rund die Hälfte des Gesetzes beraten ist, sind mit der Telefonüberwachung und den Trojanern die am meisten kritisierten Punkte bereits genehmigt.

Die SiK-N hiess das NDG am 28. Oktober 2014 nach Abschluss der Detailberatung mit 14 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Der Nationalrat wird sich im Dezember 2014 mit dem Gesetz befassen. Die SiK-N hat noch Änderungsanträge eingebracht, so eine Gesetzesgrundlage für Organisationsverbote. Stimmen National- und Ständerat dem Vorschlag der SIK-N zu, kann der Bundesrat künftig Organisationen oder Gruppierungen verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Das Organisationsverbot könnte nicht auf dem Rechtsweg angefochten werden.

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Rechtzeitig auf die warme Jahreszeit gibt es von grundrechte.ch dekorative Bierdeckel gegen das NDG mit einem QR-Code, welcher zu einem vorgetäuschten Datenaustausch mit dem NDB verlinkt.

 

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