Geheimdienst umgeht Gesetz

24. Februar 2013

Nachrichtendienst des Bundes kopiert Personendaten aus der Schweiz in lasch reglementierte Auslanddatenbank

Von Daniel Glaus, Sonnzags Zeitung

Bern - Persönliche Daten unbescholtener Schweizer landen auch 20 Jahre nach der Fichenaffäre illegal in Ablagen des Geheimdienstes. Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), hat kurz vor Weihnachten 2010 eine Weisung unterzeichnet, die vorsieht, Personendaten aus dem Inland in der Auslandabteilung zu speichern. Dieser Speicher namens ISAS ist im Vergleich zur Inlanddatenbank deutlich weniger streng reglementiert. Daten können viel länger gespeichert und problemlos ans Ausland weitergegeben werden.

Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel erklärt: «Juristisch ist die Situation eindeutig. Im Inland darf der NDB nur nach den relativ strengen Regeln des Bundesgesetzes über die Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) Informationen beschaffen, also ?spionieren?. Die nach BWIS erhobenen Daten dürfen ausschliesslich in der Inlanddatenbank gespeichert werden.» Diese Inlanddaten seien «hoch sensibel», so Schefer, denn nirgendwo sonst wisse der Staat mehr über die Einwohner ohne einen strafrechtlichen Verdacht.

Ueli Maurer wusste spätestens seit Sommer 2010 davon

Dass sich der NDB seit 2010 nicht ans Gesetz hält, hat die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) festgehalten. Die Oberaufsicht schreibt im Jahresbericht 2012, man betrachte «diesen nicht rechtskonformen Zustand als problematisch». Auch nach Interpretation des Bundesamts für Justiz verlangt das Gesetz, dass Inlanddaten «ausschliesslich» in der Inlanddatenbank abgelegt werden. Der NDB wolle an seiner «nicht rechtmässigen Praxis ?im Sinne einer Übergangslösung? festhalten», schreibt die GPDel.

Seit der Fusion des Inland- und des Auslanddienstes zum NDB per 1. Januar 2010 sind die Doppelablagen vorgesehen. Etwa wenn eine «Zuordnung nicht eindeutig vorgenommen werden kann» oder «wenn dies zum Verständnis notwendig ist». Verteidigungsminister Ueli Maurer wusste spätestens seit Sommer 2010 davon. Mit Brief vom 28. Juni 2010 teilte ihm die GPDel mit, dass die «Zuweisung einer Information exklusiv an eine der beiden Datenbanken zu erfolgen habe. Anderslautende Vorgaben in der Kriterienliste könnten nämlich dazu führen, dass die strengen Bearbeitungsregeln (Kontrollen, Löschfristen) des BWIS unterlaufen würden.»

Dennoch signierte NDB-Direktor Seiler am 23. Dezember 2010 die definitive Weisung mit einem Anhang von Fallbeispielen, womit die bereits seit der ersten Hälfte 2010 gängigen Doppelablagen festgeschrieben wurden.

Heute enthält ISAS - obwohl noch ein «Pilotprojekt» - mehr Personen als der Inlandspeicher: Ende 2012 waren laut NDB im Inlandspeicher 45 024 Personen gespeichert. Im ISAS seien es 47 139 Personen am Stichtag 8. Mai 2012 gewesen; den Anteil Schweizer gab der NDB nicht bekannt.

Das Verteidigungsdepartement (VBS) argumentiert, der Geheimdienst habe die Daten im ISAS im Griff. Sie würden bis 2014 in ein neues System überführt, das nur Inlanddaten enthalten soll.

In der Zwischenzeit würden Personendaten von Schweizern und hier lebenden Ausländern «ausnahmsweise» doppelt abgelegt, damit man eine «übergreifende Auswertung und Lagebeurteilung» machen könne, teilt VBS-Sprecher Peter Minder mit.

Der NDB wendet stets die maximal zulässige Frist an

Entscheidend ist, ob Personendaten aus der Schweiz im ISAS gelöscht werden, sobald dies nach den Regeln für Daten aus dem Inland vorgesehen ist.

Mehrere Quellen, die sich seit Jahren mit dem Thema befassen, berichten der SonntagsZeitung, das sei nicht der Fall. Die Motivation der Doppelablage sei, Personendaten zu behalten, denen innert weniger Jahre die Löschung drohe. Viele Geheimdienstler halten das für legitim. Sie glauben, nur mit langfristig gespeicherten Daten Terroristen, Waffenschieber, Spione und Gewaltextremisten verfolgen zu können.

Das VBS dementiert, dass im ISAS Informationen von Schweizern weiter zu Verfügung stünden, nachdem sie in der Inlanddatenbank gelöscht wurden. Die Doppelerfassungen seien den Regeln des BWIS unterstellt. NDB-Direktor Seiler habe den Auftrag erteilt, die Daten einer Erfassungskontrolle zu unterziehen. Zudem stünden erste Löschungen in ISAS ohnehin erst 2015 an.

Gemäss dieser Darstellung des VBS wendet der NDB stets die maximal zulässige Frist von 5 Jahren für die Qualitätskontrolle an. Jedoch gilt für einige Inlanddaten eine Frist von nur einem Jahr - etwa wenn politisch aktive Personen registriert wurden.

 

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