Parlamentarier wollen geheimes Grenzkontrollprogramm stoppen

2. Februar 2013

Ausländer aus potenziell gefährlichen Staaten werden beim Grenzübertritt fichiert. Laut der Aufsicht über den Geheimdienst bringt das viel Aufwand und wenig Ertrag.

Von Fabian Renz, Bern (Tages Anzeiger)

Auf einer streng vertraulichen Liste ist vermerkt, welchen Staaten der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ein erhöhtes Bedrohungspotenzial zuschreibt. Früher wurden Angehörige dieser Länder automatisch vom präventiven Fahndungsprogramm Fotopass erfasst und in der Staatsschutzkartei ISIS eingetragen, wenn sie die Schweizer Grenze überquerten. Nach Rügen aus dem Parlament hat der Bundesrat das Programm 2010 gestoppt.

Letztes Jahr indes wurde die Fotopasspraxis in modifizierter Form wieder aufgenommen. Neu werden die betroffenen Ausländer in einem separaten Modul namens P4 registriert, dem «Programme de Prevention Contröle des Passeports». Anders als bei ISIS darf ein Grenzgänger bei P4 grundsätzlich nachfragen, ob er verzeichnet ist. Überdies werden P4-Daten nach fünf Jahren gelöscht. Zentraler Kritik gegenüber Fotopass wurde damit Rechnung getragen.

Doch nun wird auch P4 grundlegend infrage gestellt, und zwar von der parlamentarischen Oberaufsicht über den Nachrichtendienst. Die Erfassung von Jährlich über 100,000 Grenzübertritten verursache einen «substanziellen Aufwand», schreibt die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) in ihrem aktuellen Jahresbericht. Dabei hätten «über 99 Prozent der bearbeiteten Informationen letzten Endes keine Relevanz für die Sicherheit der Schweiz».

Kritik bei Maurer deponiert

Die konkrete Höhe der monierten Kosten ist geheim. Für den eingeweihten Vizepräsidenten der GPDel, Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW), stehen Aufwand und Ertrag aber in «keinem vernünftigen Verhältnis», wie er gegenüber dem «Tages Anzeiger» festhält. Die GPDel habe das auch dem Vorsteher des Verteidigungsdepartements mitgeteilt. Die Neuauflage des Fotopassprogramms sei sinnvollerweise wieder zu stoppen, sagt Niederberger.

Ob Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP) die Forderung befolgen will, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen. Sollte er darauf einsteigen, würden die Schweizer Grenzen wohl nicht schutzlos. Um an die Passdaten von Einreisenden zu gelangen, könne der NDB auf das Visuminformationssystem von Schengen zugreifen, schreibt die GPDel. Dieses enthalte inklusive Passfoto die Angaben zu sämtlichen Personen, die ein Schengenvisum beantragt hätten. Und eine Visumsptlicht bestehe für nahezu alle Ausländer, die heute im P4-System registriert würden.

NDB kannte seine Rechte nicht

Bemerkenswert ist, dass man im NDB bis vor kurzem offenbar nichts von dieser Möglichkeit wusste. Dies geht aus einer Episode vom 25. April 2012 hervor, die im GPDel-Bericht geschildert wird. An diesem Tag besuchte die GPDel demnach den NDB und wollte sich unter anderem demonstrieren lassen, wie das Zentrale Migrationssystem (Zemis) genutzt wird: Über Zemis können online Fotos und Daten aus der Schengen·Datenbank bezogen werden. Doch den NDB·Mitarbeitenden sei gar nicht bewusst gewesen, «dass sie Zugriff auf solche Personendaten und Passbilder via Zemis hatten». Die GPDel liess in der Folge die rechtliche Situation genauer abklären. Ein Schreiben von NDB-Direktor Markus Seiler brachte im Juni schliesslich Klarheit: Der NDB verfügt über Zemis-Zugriffsrecht. Zwar kann er online bloss jene Personen erfragen, die ihr Schengen-Visum bei einer Schweizer Stelle beantragten. Die von anderen Staaten eingespeisten Informationen erhalten die Geheimdienstler auf begründete Anfrage hin aber vom Bundesamt für Polizei.

Rückt die Episode vom April den NDB nicht in ein unvorteilhaftes Licht? Nein, meint GPDel-Vize Niederberger: «Man sollte das nicht überbewerten. Ich habe den Eindruck, dass der NDB kompetent arbeitet.»

Geheimdatenbank: Verdächtige erhalten Auskunft

Der Geheimdienst ist etwas transparenter geworden, Dies betrifft insbesondere die Staatsschutzdatei ISIS: Wie die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) schreibt, wurde vor einigen Monaten ein direktes Einsichtsrecht für das System ISIS02 geschaffen, Dieses bildet eine Art Auffangbecken des Hauptsystems ISIS01„ dessen Einträge staatsschutzrelevant und damit geheim sind. Wird ein Verdacht entkräftet, dann wandert das betreffende Dossier inklusive entlastendem Bericht von ISIS01 in ISIS02 (wo sonst vor allem sogenannte Verwaltungsdaten gespeichert sind). Die genaue Zahl dieser «entschärften» Dossiers ist nicht bekannt. Wie der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf Anfrage mitteilt, fallen jährlich «weniger als 10 entlastende Berichte an». Die betreffenden Personen jedenfalls könnten heute mit einem Antrag in Erfahrung bringen, wofür sie einst verdächtigt wurden, Laut NDB sind seit Juii 2012, als die neuen Auskunftsregeln in Kraft getreten waren. 24 Einsichtsbegehren eingegangen. Nur einer der Gesuchsteller war aber tatsächlich in ISIS02 registriert. Der NDB liefert keine weiteren Angaben zu diesem Fall, ISIS02 heisst im Übrigen bereits nicht mehr so, sondern wurde unlängst in ein Geschaftsverwaltungssystem überführt.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch