Mutmassliche Überwachung von Politikern: Oberaufsicht sieht Handlungsbedarf beim Nachrichtendienst

28. November 2019

sda

Politiker werfen dem Nachrichtendienst vor, gesetzeswidrig Informationen über sie gespeichert zu haben. Die parlamentarische Aufsicht ist der Frage nachgegangen und sieht Handlungsbedarf.

Sie habe mit Verteidigungsministerin Viola Amherd über ihre Beurteilung und den von ihr erkannten Handlungsbedarf eine Aussprache geführt, teilte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) am Donnerstag mit. Ihre wichtigsten Erkenntnisse und den ausgewiesenen Handlungsbedarf werde sie im Jahresbericht veröffentlichen. Dieser soll nach der Konsultation bei den betroffenen Verwaltungsstellen Anfang 2020 publiziert werden.

Akten eingesehen

Die GPDel hatte sich wegen einer Aufsichtseingabe des Vereins grundrechte.ch mit den Vorwürfen befasst. Sie habe Abklärungen vorgenommen und eine grosse Zahl von Akten eingesehen, schreibt sie. Insbesondere habe sie uneingeschränkt Einsicht in die Daten von ausgewählten Personen verlangt, die beim Nachrichtendienst (NDB) ein Auskunftsgesuch gestellt hatten. Auf dieser Basis habe sie weitere Abklärungen veranlasst.

Unter anderem hat die GPDel nach eigenen Angaben untersucht, «wie es möglich war, dass Daten, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllten, ihren Weg in die Informationssysteme des NDB finden konnten». Weiter habe sie untersucht, ob die Informationen, welche die Gesuchsteller erhielten, den gespeicherten Daten entsprachen.

Vorwurf zurückgewiesen

Der Nachrichtendienst hat die Vorwürfe bisher zurückgewiesen. Im Frühjahr sagte Nachrichtendienstchef Jean-Philippe Gaudin vor den Medien, der NDB halte sich ans Gesetz und beobachte weder Politikerinnen und Politiker noch politische Parteien. Auch der Bundesrat schrieb vor kurzem in einer Stellungnahme zu einem parlamentarischen Vorstoss, der NDB wende das Gesetz strikte an.

So lege er keine Medienartikel über Parlamentsmitglieder in seinen Informationssystemen ab. Er habe aber zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags die Kompetenz, Medienartikel auszuwerten. «Ist ein Aufgabenbezug gegeben, darf der NDB somit Medienartikel in seinen Informationssystemen ablegen, auch wenn in diesen die Namen von Parlamentsmitgliedern genannt werden», schrieb der Bundesrat.

Gesetzesänderungen geplant

Dass die Möglichkeiten des NDB mit Blick auf politische Tätigkeiten eingeschränkt sind, ist eine Folge des Fichenskandals, der Ende der 1980er Jahre die Schweiz erschütterte. Damals wurde bekannt, dass der Nachrichtendienst Hunderttausende aufgrund ihrer politischen Gesinnung überwachte.

Amherd hat allerdings im Frühjahr angekündigt, Gesetzesänderungen zu prüfen. Konkret zieht sie in Betracht dem Nachrichtendienst zu erlauben, potenziell gewalttätige Extremisten abzuhören. Solche Massnahmen darf der NDB heute beim gewalttätigen Extremismus nicht anwenden.

Er sei der Meinung, dass dies korrigiert werden müsse, sagte Gaudin im Frühjahr. Amherd betonte, betroffen wären nur Gruppierungen mit Gewaltbezug. Sie räumte aber ein, dass die Abgrenzung heikel sei. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision kündigte Amherd damals für den Sommer 2020 an.

 

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