Staatstrojaner kostet Kantone monatlich 13,750 Franken pro Gerät

27. Februar 2019

Das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) hat für 6 Millionen Franken Staatstrojaner, im Jargon von fedpol «Besondere Informatikprogramme» genannt, beschafft. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden zudem 8 Lizenzen zu 1,320,000 Franken jährlich besorgt (der Nachrichtendienst dürfte über eigene Lizenzen verfügen).

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Während die Investitionskosten vom Bund allein getragen werden, müssen Strafverfolgungsbehörden einen Obolus an die Lizenzgebühr von jährlich 1.32 Millionen Franken beisteuern. Konkret sind dies ab 1. Dezember 2019 pro Gerät und (angebrochenen) Monat 13,750 Franken. Wenn eine Zielperson mehrere Geräte besitzt, sind mehrere Lizenzen notwendig, besitzt ein vermuteter Schwerkrimineller mehr als 8 Telefone, ist guter Rat teuer. Bis zum 1. Dezember 2019 dürfen Kantone aber gratis schnüffeln, ein Lockvogelangebot quasi…

Geregelt ist die ganze Materie im neuen Artikel 3a der «Verordnung über Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Polizei (Gebührenverordnung fedpol, GebV-fedpol)»:

Art. 3a Gebühren für die Nutzung von besonderen Informatikprogrammen

1 Die Gebühr für die Nutzung eines besonderen Informatikprogramms zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs beträgt 13,750 Franken.

2 Dieser Gebührenansatz gilt für die Nutzung eines besonderen Informatikprogramms während längstens eines Monats und pro Zielgerät.

3 Für jede Verlängerung der Nutzung eines besonderen Informatikprogramms erhebt fedpol eine neue Gebühr nach Absatz 1.

4 Die Gebühren fallen auch dann an, wenn eine Überwachung angeordnet und durchgeführt, aber nicht genehmigt wurde.

5 Verzögerungen oder Datenverluste bei der Durchführung von Überwachungen aus technischen Gründen sowie technische Probleme bei der Überwachung führen zu keiner Reduktion der Gebühren.

6 Fedpol evaluiert alle zwei Jahre die Bemessung der Gebühren. Es erstattet dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement nach Abschluss der Evaluation Bericht und unterbreitet Vorschläge für das weitere Vorgehen.

 

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