Telekommunikations-Überwachung ufert aus

7. Februar 2013

Echtzeitüberwachungen haben in der Schweiz sprunghaft zugenommen. In insgesamt 3233 Fällen haben die Staatsanwaltschaften solche angeordnet. Das sind 20 Prozent mehr als 2011 und mehr als in jedem anderen Jahr seit Beginn der Erhebung 1998.

Die rückwirkenden Auskunftsbegehren stiegen von 5758 auf 6960 an und damit ebenfalls um rund einen Fünftel. Dabei gibt der Dienst für bis zu sechs Monate zurück an, mit wem ein Verdächtigter wie lange telefoniert hat.

In 4775 Fällen ( 22 Prozent) übermittelte der Dienst zudem sogenannte technisch-administrative Auskünfte wie die Gerätenummer eines Mobiltelefons oder einer SIM-Karte. Durchgeführt wurden ferner 30 Postüberwachungen.

Angeordnet werden die Überwachungen durch kantonale Polizeien und Staatsanwaltschaften - in rund 98 Prozent der Fälle - sowie durch die Bundesanwaltschaft. Bei Echtzeit-Überwachungen muss ein Gericht jeweils überprüfen, ob sie erlaubt ist, und sie genehmigen. Der Dienst weist die Telekomunternehmen an, die Daten zu liefern.

Das Bundesgericht hat eine rückwirkende Internet-Teilnehmeridentifikation für einen Zeitpunkt, welcher länger als ein Jahr zurückliegt, bewilligt. Die Verlängerung der Speicherfrist von 6 auf 12 Monate, welche mit einer Revision des Strafprozessordnung vorgesehen ist, ist offenbar schon längst in Kraft.

Für über das Internet begangene Straftaten kommt gemäss Bundesgericht nicht die Strafprozessordnung, sondern Art. 14 Abs. 4 BÜPF zur Anwendung, welcher weder das Vorliegen einer Katalogtat noch eine zeitliche Limite vorsieht. Es ist aber nicht anzunehmen, dass dies dem Willen des Gesetzgebers entspricht.

Immerhin sollten Smartphones noch sicher sein: 2010 hat der Bund für 18 Millionen ein neues Abhörsystem beschafft. Doch laut einem Bericht funktioniert die Anlage bis bis heute nicht.

 

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