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Sicherheitsdirektion BL

Abteilung Rechtsetzung

Rathausstrasse 2

4410 Liestal

Bern, 3. Juli 2008

Kein Hooligan-Konkordat nach Ablauf des Hooligan-Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf Ihre Vernehmlassung zur Vorlage an den Landrat: Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen sowie Anpassung des Dekrets zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Dekret BWIS) und nehmen gerne wie folgt Stellung:

grundrechte.ch ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Massnahmen des "Hooligangesetzes" in eine völlig falsche Richtung gehen: Das bestehende und bereits sehr weitreichende Strafrecht sowie zusätzliche Massnahmen wie zum Beispiel Stadionverbote geben bereits grossen Handlungsspielraum im repressiven Bereich und bedeuten für die Betroffenen weitgehende Eingriffe in ihre Grundrechte.

Das "Hooligangesetz" ist ursprünglich eine Lex „Euro08“. Deshalb schlug der Bundesrat eine Befristung auf das Jahr 2008 vor, welche vom Ständerat bis zum Jahr 2009 (Eishockey-WM) verlängert worden ist. Das Gesetz wurde nicht nur wegen der fehlenden Verfassungsmässigkeit befristet, sondern auch weil die Tauglichkeit der Massnahmen bezweifelt worden ist, bzw. der Gesetzgeber damit signalisiert hat, dass diese zusätzlichen polizeilichen Befugnisse auf die beiden Grossanlässe zeitlich befristet zum Einsatz kommen sollen. Ein entsprechender Auswertungsbericht ist in Auftrag gegeben.

Im November letzten Jahres hat die Polizeidirektorenkonferenz einen Konkordatstext verabschiedet, welcher zwei „Verbesserungen“ enthält, die sich angeblich aus der Praxis als nötig erwiesen hätten. Die Datenbank HOOGAN wurde aber erst auf den 1. Januar 2008 in Vollbetrieb genommen. Ein System bereits verändern zu wollen, bevor es überhaupt Resultate liefern konnte und vertiefter analysiert worden ist, ist unseres Erachtens unseriös.

grundrechte.ch stört sich zudem sehr an der Aushöhlung der Unschuldsvermutung, welche im „Hooligankonkordat“ festgeschrieben werden soll. Darüber hinaus lehnt grundrechte.ch auch die Verquickung von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten ab, wie dies mit der Empfehlung im Umgang mit Stadionverboten ermöglicht werden soll. Die Tatsache, dass Private auf staatlichen Antrag ein Stadionverbot aussprechen können, welches nicht mehr überprüft werden könnte und müsste (Stadionverbot = Gewalttäter) verletzt elementare rechtsstaatliche Prinzipien und gibt Privaten ein viel zu weitgehendes Definitionsmonopol.

Daher lehnt grundrechte.ch das Hooligan-Konkordat ab.

Mit freundlichen Grüssen

Catherine Weber

Geschäftsführerin grundrechte.ch

 

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