Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten

16. Juni 2018

Am 28. September 2017 hat Ständerat Beat Rieder die Motion 17.3862 eingereicht:

Der Bundesrat wird beauftragt,

das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit einer Bestimmung zu ergänzen, die ermöglicht, Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten zu erlassen. Der Bundesrat soll sich dabei an Artikel 24c BWIS, welcher Ausreisebeschränkungen für Hooligans regelt, orientieren.

Nach dem Ständerat am 13. Dezember 2017 hat auch der Nationalrat am 12. Juni 2018 mit 120 gegen 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Motion gestimmt.

Der Bundesrat muss nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Wie «potenzielle Gewaltextremisten» definiert werden sollen, ist allerdings völlig unbestimmt. Vermutlich wird das Ganze auf eine Datenbank herauslaufen, in welcher «potenzielle Gewaltextremisten» willkürlich verzeichnet werden

Wie schwammig definierte Beschränkungen des öffentlichen Raums unkontrolliert ein Eigenleben entwickeln können, zeigt das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin. Im Jahr 2018 wurde bisher noch keine einzige Muslima wegen Verletzung dieser Bestimmung bestraft, aber 10 Besucher von Sportveranstaltungen und ein Teilnehmer eines Maskenballs.

 

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