Hausverbots-Listen

25. Januar 2010

Schwarze Liste: 984 Disco-Hooligans haben Hausverbot in schweizer Klubs

Der Verein «Safer Clubbing», ein Zusammenschluss von über 50 Schweizer Klubs, geht mit einer Datenbank gegen Pöbler und Party-Hooligans vor. Die schwarze Liste wurde vor zwei Jahren lanciert - jetzt sind bereits 984 Klubbesucher mit einem Hausverbot registriert.

973 Pöbler und Randalierer haben ein lokales Hausverbot bekommen, das für einen bestimmten Klub gilt, Elf Partygänger sind mit einer nationalen Sperre belegt wurden - sie dürfen schweizweit zwei Jahre lang keinen Mitgliederklub mehr betreten (BZ Sonntag vom 24. Januar 2010).

Stadionverbote durch den Richter?

Der Berner Strafrechtsprofessor Hans Vest schlug vor, dass Richter Stadionverbote aussprechen sollten.

Konkret sollen Vereine «Störung des Eigentums» geltend machen, und der Zivilrichter soll die weitere Störung untersagen.

Wenig begeistert über diese Idee sind die Sportverbände: Erstens könnte ein Stadionverbot nicht umgehend verhängt werden, zweitens wäre von einem Verbot nur das gestörte Eigentum (d. h. nur ein Stadion) betroffen, und drittens könnte ein Verein beim Zivilrichter nicht nur Vorwürfe deponieren, sondern er müsste auch Beweise vorlegen. Gerade um diese Beweisführung zu umgehen, wurde ja das Hooligan-Gesetz, resp. jetzt Hooligan-Konkordat, eingeführt (Basellandschaftliche Zeitung vom 23. Januar 2010).

 

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