Journalisten in Bern und Basel an WEF-Demos verhaftet

28. Januar 2008

Anlässlich der Anti-Wef-Demos in Bern am 19. Januar 2008 und in Basel am 26. Januar 2008 wurden neben vielen Anderen auch mehrere Journalisten verhaftet.

Sowohl in Bern als auch in Basel gab es parlamentarische Vorstösse zu diesen Verhaftungen.

Augenauf Bern hat die Vorgänge in Bern zusammengefasst (PDF).

Am 29. Februar hat in Bern Regierungsstatthalterin Regula Mader an einer Medienkonferenz leichte Kritik an einzelnen Punkten geübt. Auf ein Schreiben von grundrechte.ch an die Geschäftsprüfungskommission und die Budget- und Aufsichtskommission der Stadt Bern hat letztere am 10. März 2008 geantwortet. Sie hat die gleichen Mängel wie im Jahr 2005 festgestellt, welche aber damals vom Gemeinderat als zulässig eingestuft wurden.

Eine Administrativuntersuchung in Basel zeigte, dass die Mehrzahl der Verhaftungen ohne gesetzliche Grundlage stattfanden. Hier sind Beschwerden von Betroffenen (von vier Journalisten und auch von 'Normalos') hängig.

Am 8. Dezember wurden in Basel ein weiterer Bericht veröffentlicht, welcher die Unverhältnismässigkeit des Einsatzes bestätigte und Verbesserungen in Bezug auf mögliche Fichierungen und "Personenkontrollen" aufzeigt. Diese Massnahmen sollen bis zum WEF 2009 umgesetzt werden. Zwischen den Zeilen kann gelesen werden, dass die Personendaten von allen am 26. Januar 2008 Verhafteten an den DAP weitergegeben wurden.

In Bern hingegen kam die Oberaufsichtskommission des Grossen Rats am 16. Dezember 2008 zum Schluss, dass der Einsatz der Polizei nicht zu beanstanden sei. Dies, obwohl bereits im Frühjahr von Regierungsstatthalterin Regula Mader 26 Empfehlungen für Verbesserungen gemacht wurden. Am 15. Januar 2009 wurde dazu eine Interpellation eingereicht.

Ein polnischer Journalist, welcher in Basel verhaftet wurde, hat Einsicht in seine Staatsschutzakten verlangt und nur ungenügend Auskunft erhalten. Am 2. November 2011 hat das Bundesgericht die indirekte Einsichtnahme gemäss BWIS geschützt. Der Fall kann an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen werden.

 

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