Obergericht pfeift Staatsanwalt aus Basel zurück

5. Januar 2017

der Bund

Der ausserkantonale Staatsanwalt, der die Polizeirazzia gegen das Wohnkollektiv Osterhase untersuchte, muss Einvernahmen wiederholen. Das Obergericht will das so.

Die Hausdurchsuchung der Sondereinheit Enzian in Ostermundigen erfolgte im August 2015. Mitglieder des Wohnkollektivs Osterhase warfen den Polizisten danach vor, mit unnötiger Härte vorgegangen zu sein, und reichten Strafanzeige ein. Um dem Vorwurf der Befangenheit entgegenzutreten, wurde Alberto Fabbri, der Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, mit der Untersuchung betraut.

Fabbri, der das Verfahren im September eingestellt hat, ist nun vom bernischen Obergericht zurückgepfiffen worden. Wie die Sendung «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens am Donnerstag berichtete, muss er die Einvernahmen der Polizisten wiederholen – und zwar im Beisein des Anwalts der Kläger, Stephan Schmidli. Dieser hatte sich ans Obergericht gewandt, weil Fabbri nicht auf seine Forderung eingetreten war, bei den Einvernahmen dabei sein zu dürfen.

Die Parteiöffentlichkeit sei von essenzieller Bedeutung, sagte Schmidli am Donnerstag auf Anfrage. Die Einvernahmen sollen bereits im Januar wiederholt werden. Schmidli befürchtet aber, dass das Verfahren gegen die Polizisten trotzdem eingestellt wird. In diesem Fall kann er erneut ans Obergericht gelangen und die Einstellung als solche anfechten. Schmidli kritisiert etwa, dass nicht alle an der Razzia beteiligten Polizisten einvernommen wurden, sondern nur zwei – der Einsatzleiter sowie ein Kadermann, der selber nicht dabei war.

«Wollte unverfälschtes Bild»

Er habe «ganz bewusst» entschieden, Schmidli nicht einzuladen, sagte Fabbri am Donnerstag. «Ich wollte ein unverfälschtes Bild.» Dieses Ziel hätte er womöglich nicht erreichen können, wenn die Kläger über ihren Anwalt Informationen über die Einvernahme der Polizisten erhalten hätten. Die Strafprozessordnung lasse ein solches Vorgehen unter gewissen Umständen zu, sagte der Basler Staatsanwalt.

Das Berner Obergericht habe nun einen formalen Entscheid zum Verfahrensablauf getroffen. Damit habe das Gericht aber nicht gesagt, ob die von ihm verfügte Einstellung des Verfahrens gegen die Polizisten richtig oder falsch sei. Diese Frage stelle sich gegebenenfalls später, sagte Fabbri. Nach der neuerlichen Einvernahme werde er zunächst eine Neubeurteilung vornehmen.

 

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