Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz

17. September 2013

In St. Gallen wurden vier jungen Männer im beschleunigten Verfahren zu bedingten Geldstrafen verurteilt, weil sie mit Fahnen Pyrozünder beim Maskieren und Demaskieren abdeckten. Bei allen verdächtigen Personen wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen.

Das Ganze ist eine sehr eigenwillige Auslegung der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Das beschriebene «Vergehen» wäre wenn schon Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot, es wurde Niemand während des Abbrennens von Pyro mit einer Fahne verdeckt.

 

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