Beschwerde gegen verschärftes Hooligan-Konkordat

14. Februar 2013

Am 12. Februar 2013 hat die Polizei Luzern mit einer Medienmitteilung unter dem Titel «Strengere Massnahmen gegen Gewalt bei Fussballspielen» angekündigt, dass aufgrund des revidierten Hooligan-Konkordats dem FC Luzern eine Bewilligung für die laufende Rückrunde der Meisterschaft erteilt worden sei, mit der Auflage, dass im Heim- und Gästesektor alle Besucher nur mit einer Identitätskarte nach einem Abgleich mit der Hooligan-Datenbank HOOGAN eingelassen werden dürfen. Der FC Luzern zeigte sich nicht begeistert, liess aber verlauten, dass alle Sektoren nur mit Identitätskarten betreten werden dürfen.

Dia Antwort kam postwendend. Am 14. Februar 2013 wurde mitgeteilt, dass Gegner des Hooligan-Konkordats unter Führung von Basler Grossräten und der Muttenzerkurve Basel beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum revidierten Hooligan-Konkordats (und damit automatisch gegen das revidierte Konkordat) eingereicht haben. Auch wurde aufschiebende Wirkung beantragt.

Die Spiele des FC Luzern wurden in der Folge boykottiert, es hatte niemand Lust, ID-Kontrollen über sich ergehen zu lassen. Am 26. Februar 2013 hat die Staatskanzlei Luzern mitgeteilt, dass ID-Kontrollen und Ganzkörperdurchsuchungen bis zum Entscheid des Bundesgerichts suspendiert werden.

 

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