Die Gegner des Hooligan-Konkordats gehen vors Bundesgericht

14. Februar 2013

Moritz Kaufmann, bz basel

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Die Fussballfans wollen sich auch weiterhin frei bewegen dürfen – auch in Fanmärschen (wie hier im Juli 2011 durch die Stadt Bern).

Fans haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen das verschärfte Hooligan-Konkordat eingereicht. Einer der Beschwerdeführer ist der Basler Grossrat Tobit Schäfer. Er ist überzeugt, dass das Konkordat nicht verfassungskonform ist.

Meldepflicht, Reisevorschriften, Intimkontrollen: Die Erweiterung des so genannten Hooligan-Konkordats beinhaltet scharfe Massnahmen gegen randalierende Sportfans. Nachdem Luzern als vierter Kanton dem erweiterten Konkordat beigetreten ist, machen die Konkordatsgegner ernst. Sie gelangen mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, weil sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Ziel ist, dass die umstrittenen Massnahmen „gestrichen oder präzisiert werden", sagt Tobit Schäfer, Sprecher der Beschwerdeführer und SP-Grossrat im Kanton Basel-Stadt. „Das Konkordat enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und lässt weite Ermessensspielräume", findet Schäfer. Er ist einer von mehreren Beschwerdeführern aus verschiedenen Kantonen, darunter auch Luzern oder Zürich, die sich aus Fussballfan-Kreisen heraus organisieren. Schäfer ist überzeugt: „Das Hooligan-Konkordat in seiner jetzigen Form ist kaum verfassungskonform."

Fans hoffen auf baldige Antwort

Juristischen Rückhalt gibt den Konkordatsgegnern ein 52-seitiges Beschwerdepapier, das von einem Staatsrechtler verfasst wurde. Wann eine Antwort von den Richtern eintrifft, sei schwer abzuschätzen. „Wir hoffen, dass das Bundesgericht unsere Beschwerde zeitnah behandelt", sagt Schäfer. Denn: „Die Luzerner Polizei hat für die nächsten Heimspiele des FC Luzern bereits Identitäts- und Ganzkörperkontrollen angekündigt." Ein Punkt des Beschwerdepapiers verlangt denn auch eine aufschiebende Wirkung der Massnahmen. „Es wäre bedauerlich, wenn Massnahmen angewendet werden, die das Bundesgericht im Nachhinein als nicht zulässig beurteilt."

Widerstand in den Sportkantonen

Ausgearbeitet hat das Hooligan-Konkordat nicht der Bund sondern die Kantone. Genauer: die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Deshalb muss jeder Kanton das Geschäft einzeln behandeln. Neben Luzern sind bereits die Kantone Appenzell Innerhoden, St. Gallen und Uri beigetreten. Als nächstes ratifizieren dürfte das umstrittene Konkordat der Kanton Aargau, wo gerade eine Referendumsfrist ungenutzt verstreicht. Am meisten Widerstand kommt denn auch aus den Kantonen, die über einen Sportverein - sei dies Fussball oder Eishockey - in den obersten zwei Ligen verfügen. So ist Zürich ist ein Referendum gegen den Beitritt hängig. Verschiedene Kantonsparlamente werden das Konkordat demnächst behandeln, wobei insbesondere in Basel, aber auch in Zug oder Bern mit grossem Widerstand zu rechnen ist.

 

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