Kantonsgericht hebt BWIS-Verordnung BL teilweise auf

15. August 2007

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Das Kantonsgericht Baselland hat die Beschwerde des Vereins Referendum BWIS teilweise gutgeheissen. Die «richterliche» Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.

Obwohl das Gericht gemäss Art. 31 der Verwaltungsprozessordnung (VPO) den Erlass ganz hätte aufheben müssen, wurden nur die Bestimmungen bezüglich Haftüberprüfung gestrichen.

Die Überprüfung verwaltungsrechtlicher BWIS-Massnahmen durch Richter der Strafrechtspflege ist in vielen Kantonen ein Problem, so z. B. in Basel-Stadt und Zürich. Gegen die Verordnung des Kantons Zürich ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.

 

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