Weder Extrazug noch Busfahrt

15. August 2013

Am Wochenende vom 17. und 18. August 2013 fand die erste Hauptrunde des Schweizer Fussball-Cups statt. Diese erste Hauptrunde wird auch als «Fussball auf dem Lande» bezeichnet, weil kleine Dorfvereine grosse Mannschaften empfangen können und ein grosses Dorffest veranstalten dürfen. Neben einem schönen Zustupf in die Vereinskasse, der grösste Teil des Gewinns stammt in der Regel aus dem Getränke- und Verpflegungsverkauf, ist nicht selten ein neuer Zuschauerrekord im lokalen Stadion die Folge.

Nicht so in Neuenburg. Für das Spiel Xamax FCS gegen den FC Aarau erliess die Neuenburger Polizei gestützt auf das revidierte Hooligan-Konkordat rigorose Vorschriften für die Gästefans aus Aarau, welche das Spiel im Gästesektor mitverfolgen wollten:

Die Anreise der Gäste-Fangruppe musste mit Bussen erfolgen. Beim Einstieg waren Ausweiskontrollen durch mitfahrendes Sicherheitspersonal vorgeschrieben, und Personen mit einem Stadionverbot wären nicht als Passagiere zugelassen gewesen. Unterwegs wäre kein Halt erlaubt gewesen. Ab Stadtgrenze Neuenburg wären die Busse durch Polizeifahrzeuge direkt vor den Eingang des Stadions eskortiert worden. Fans hatten sich sofort ohne Umweg ins Stadion begeben müssen, und am Eingang wären Personenkontrollen im Intimbereich möglich gewesen. Kein Alkoholausschank im Stadion, und Abtransport nach dem Spiel ohne Halt bis Aarau.

Diese unsinnigen und unverhältnismässigen Vorgaben hatten zur Folge, des weder vom FC Aarau noch aus Fankreisen ein Extrazug oder Busse organisiert wurde. Fans besorgten sich über Ticket-Corner Eintrittskarten in anderen Sektoren und reisten individuell nach Neuenburg. Die Trennung der Fanlager wurde dadurch verunmöglicht.

Das Spiel wurde übrigens nicht als Hochrisikospiel, sondern lediglich als Spiel mit mittlerem Risiko eingestuft. Mit knapp über 4,000 Zuschauern war es auch nicht ein Grossanlass. Diese Spiel war aber das erste Beispiel, welches zeigt, wie die Polizei die Kann-Vorschriften des revidierten Hooligan-Konkordats «verhältnismässig» anwendet.

Am 15. November 2012, anlässlich des Spiels HC Lausanne gegen den ZSC, sollten Gästefans nur nach einer ID-Kontrolle in Stadion gelassen werden. Nach langen Diskussionen konnte das Stadion aber nach dem ersten Drittel ohne ID betreten werden.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch