Bundesrat will Aufhebung der Transportpflicht

26. August 2013

Im Herbst 2012 wurde ein Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in Vernehmlassung geschickt. Für Besucher von Sportveranstaltungen sollen Personentransportunternehmen von der Transportpflicht befreit werden.

Trotz massiver Kritik von Sportverbänden, Fanvereinigungen und Grundrechte-Organisationen will der Bundesrat diese Gesetzesänderung den Eidgenössischen Räten vorlegen.

Keine 14 Tage, nachdem anlässlich des Cup-Spiels Xamax FCS gegen den FC Aarau wegen überrissener Forderungen der Polizei weder ein Extrazug noch Busse organisiert wurden und alle Aarauer Fans individuell nach Neuenburg reisten und so die Nutzlosigkeit derartiger Erpressungsversuche aufzeigten, soll diese unsinnige Idee trotzdem durchgestiert werden. Wer die Verweigerung des Transports durchsetzen soll, kann aber auch der Bundesrat nicht sagen.

Am 11. November 2013 konnte grundrechte.ch vor der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) seine Standpunkte darlegen. Diese Kommission hörte auch Vertreter der Polizei (KKJPD und KKPKS), des Städteverbands, des Verbands des öffentlichen Verkehrs, der SBB, des Profi-Fussballs (SFL), der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, der Fanarbeit und Referendum BWIS an. Im Anschluss an die Anhörung hat die KVF-N mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Am 18. Februar 2014 hat grundrechte.ch alle Nationalrätinnen und Nationalräte mit einem Brief aufgefordert, in der März-Session nicht auf diese Vorlage einzutreten oder sie abzulehnen. Am 12. März 2014 hat der Nationalrat die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes mit 142 zu 30 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Ein erstes Ziel im Kampf gegen dieses unnötige Gesetz ist erreicht.

Zwar hat der Ständerat am 19. Juni 2014 Eintreten auf die Vorlage beschlossen, aber die Verkehrskommission des Nationaleats blieb am 1. Juli 2014 mit 15:9 Stimmen bei ihren Rückweisungsentscheid. Am 18. September 2014 hat der Nationalrat das Geschäft mit 119 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen an den Bundesrat zurückgewiesen.

Leider ist zu erwarten, dass in ein paar Jahren genau das Gleiche wieder kommt. grundrechte.ch wird aber weiterhin gegen derart sinnlose Scheinlösungen kämpfen.

 

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