Logo Verein/Association

Botschaft zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Fan-Transporte)

18. Februar 2014

Sehr geehrte Frau Nationalrätin

Sehr geehrter Herr Nationalrat

Sie werden voraussichtlich am 12. März 2014 über die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes PBG befinden. grundrechte.ch empfiehlt Ihnen, dem Antrag Ihrer vorberatenden Kommission KVF-N zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Sollte eine Mehrheit des Rates doch Eintreten beschliessen, fordern wir Sie auf, die Änderungen abzulehnen.

Unbescholtene Bürger wären mitbetroffen

Wer sich nicht an die Vorschriften der öffentlichen Transportunternehmen hält, kann bereits heute vom Transport ausgeschlossen oder sanktioniert werden. Dies obliegt den Transportunternehmen und betrifft den Einzelfall. Mit der neuen Bestimmung würden aber explizit ganze, teils grössere Gruppen von Personen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, obwohl sie sich völlig korrekt verhalten.

Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone

Mit der Änderung des PBG soll in erster Linie das Zusammentreffen von Fangruppen und Fanmärschen verhindert werden. Der Bund hat aber keine Kompetenz für sicherheitspolizeiliche Massnahmen. Ein Verfassungsartikel zum sog. Hooligan-Gesetz wurde unter anderem aus diesen Überlegungen vom Parlament abgelehnt. Auch die SiK-S lehnte am 12. November 2013 aus denselben Erwägungen ein nationales Vermummungsverbot ab.

Nicht durchdacht und nicht praktikabel

Der Bundesrat zeigt in der Botschaft nicht auf, wie die neuen Bestimmungen tatsächlich umgesetzt werden sollen. Insbesondere ist völlig unklar, wer die Verweigerung eines Transports anordnen darf und weshalb. Auch bleibt offen, wer die Massnahmen durchsetzen soll. Es kann aber nicht angehen, dass zivile Transportangestellte (Reisezugbegleitende, ZugchefInnen etc.) neue Kontroll- oder gar polizeiähnliche Funktionen übernehmen müssen. Eine willkürliche Praxis und neue grössere Sicherheits-Probleme wären die Folge - mit höheren zusätzlichen Finanzierungskosten zulasten der Transportunternehmen, der Kantone und Gemeinden.

Andere Zielgruppen werden folgen

Zunächst soll die Aufhebung der Transportpflicht nur bei der Anreise von Fangruppen zu Sportveranstaltungen zur Anwendung kommen (gemeint sind in erster Linie Fussball- und Eishockeyspiele). Bereits ist aber angedacht, die Massnahme auf weitere Gruppen auszudehnen: Es ist zu befürchten, dass beispielsweise Teilnehmende an Kundgebungen, kulturellen Grossveranstaltungen oder eidg. Anlässen oder auch RentnerInnen, die während den Hauptzeiten des Pendlerverkehrs zu ihren Tagesausflügen aufbrechen möchten, vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen werden - mit entsprechend hohem Kontrollaufwand und hohen Kosten, sowohl für die Transportunternehmen als auch für die von den Massnahmen Betroffenen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und stehen Ihnen selbstverständlich gerne für weitere Auskünfte und Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Viktor Györffy, Präsident

Catherine Weber, Geschäftsführerin

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch