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Jahresrückblick 2012

22. Januar 2013

Eine Gesamtübersicht über die von grundrechte.ch bearbeiteten Themen findet sich auf der Webseite www.grundrechte.ch. Die aus unserer Sicht wichtigsten Ereignisse im Jahr 2012 waren:

Staatsschutz

BWIS II «light» ist Mitte 2012 im Kraft getreten, ohne dass spürbare Auswirkungen zu beobachten waren. Seit diesem Zeitpunkt gibt es ein direktes Einsichtsrecht in Staatsschutzakten, welches aber eingeschränkt werden kann. Ein Musterbrief für Personen und Organisationen (Gesuch um Einsicht in die Staatsschutzakten des NDB) sowie der Wortlaut von Art. 18 BWIS sind auf der Webseite von grundrechte.ch abrufbar.

Mehr Wellen hat die Aufarbeitung der Fichenaffäre II geworfen. Die «Bereinigung der ISIS-Datenbank» wurde per Ende 2012 abgeschlossen. «Bereinigung der ISIS-Datenbank» bedeutet die Löschung von drei Vierteln aller Daten, die Anzahl Datensätze wurde von 235,000 auf 60,000 reduziert. 10 % dieser verbleibenden 60,000 Datensätze betreffen Schweizer.

Top-Thema im Staatsschutz war 2012 ein immenser Datendiebstahl. Ein Informatiker des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) liess diverse Festplatten mit mehreren Terabyte klassifiziertem Material mitlaufen und lagerte sie zu Hause ein. Die Festplatten enthalten die gesamten Daten des Mailservers des NDB innerhalb des speziell gesicherten internen SILAN-Netzes, darunter auch Mails des militärischen Nachrichtendienstes (Mil ND) und der Führungs- und Unterstützungsbasis der Armee (FUB). Diese betreibt das Satelliten-Überwachungssystem Onyx, mit dem Verbindungen vom und ins Ausland abgehört werden. Zu den Mails gehören auch unzählige Anhänge: vertrauliche Berichte an den Bundesrat, geheime Berichte ausländischer Polizei- und Nachrichtendienste über Terroristen, Waffenhändler und laufende nachrichtendienstliche Operationen. Das Mail-System des NDB ist nicht verschlüsselt.

Weder das Kopieren der Daten noch der Abtransport der Festplatten wurden vom NDB bemerkt. Ein Mitarbeiter einer Bank informierte den NDB, dass ein Staatsschützer ein Nummernkonto eröffnen wolle, vermutlich um Verkäufe des Datenmaterials abwickeln zu können. Das VBS und die Bundesanwaltschaft informierten die Öffentlichkeit erst, nachdem Ende September 2012 die Presse der Sache auf die Spur kam. Die GPDel untersucht den Fall und wird 2013 berichten.

Das Bundesgesetz über den zivilen Nachrichtendienst, welches das BWIS ablösen wird, gelangt erst 2013 in die Vernehmlassung.

Polizei und Strafverfolgung

Die US-Behörden fordern den automatisierten Austausch von erkennungsdienstlichen Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile. Konkret geht es um die «Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime» (PCSC) und um die «Homeland Security Presidential Directive 6» (HSPD-6). Fragen zum Datenschutz sind aber nicht geklärt. Verwehrt die Schweiz den USA den Zugriff auf ihre Polizeidatenbanken, sehen die USA die Wiedereinführung der Visumpflicht für US-Reisende aus der Schweiz vor.

Mitte Juni 2012 wurde aus Informationen aus Deutschland bekannt, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) und andere Polizeien aus der Schweiz bei verschiedenen geheimen Polizei-Netzwerken dabei sind. In einer Kleinen Anfrage hat sich der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko bei der deutschen Regierung nach «international im Verborgenen agierenden Netzwerken von Polizeien» erkundigt. Er bemängelt, dass sich Arbeitsgruppen abseits der parlamentarischen Aufsicht und ohne Wissen der Öffentlichkeit mit dem Einsatz von verdeckten Ermittlern, Trojanern sowie Überwachungstechnologien auseinandersetzten. Die jetzt vorliegende Antwort des Bundesministeriums des Innern ist auch aus Schweizer Sicht von Interesse, geht doch daraus hervor, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in diversen internationalen Gruppen dabei ist. Beispielsweise in der «European Cooperation Group on Undercover Activities» (ECG), der neben der Schweiz viele EU-Mitgliedstaaten und zahlreiche andere Länder angehören. Auch in der «International Working Group on Police Undercover Activities» (IWG) ist die Schweiz vertreten.

Durch die Revision des Polizeivertrags mit Österreich und Liechtenstein, welcher im Januar 2013 ohne Vernehmlassung präsentiert wurde, sollen internationale verdeckte Ermittlungen eine gesetzliche Basis erhalten.

Repression an Sportveranstaltungen

Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen soll verschärft werden. Neben einer generellen Bewilligungspflicht von Sportveranstaltungen sollen die Bagatelldelikte «Tätlichkeit» und «Hinderung einer Amtshandlung» in den Katalog der Vergehen aufgenommen werden, welche Rayonverbote und Meldeauflagen ermöglichen. Ebenso soll die verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen durch Private erlaubt werden. Rayonverbote sollen neu schweizweit für 3 Jahre gelten und Meldeauflagen sollen ohne vorhergehende Verletzung eines Rayonverbots möglich werden.

Für Besucher von Sportveranstaltungen sollen Personentransport-unternehmen von der Transportpflicht befreit werden. Begründet wird die Massnahme mit massiven Sachschäden an Zügen. In Wahrheit geht es darum, eine Handhabe zur Durchsetzung des Kombi-Tickets zu schaffen, welches im revidierten Konkordat vorgesehen ist.

In einigen Kantonen ist das neue Konkordat bereits in Kraft, in Zürich wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Es wird auf jeden Fall auch eine Beschwerde beim Bundesgericht geben.

Biometrische Ausweise und RFID

Vor über 10 Jahren wollten die SBB unter dem Namen «EasyRide» ein elektronisches Billett mit einem RFID-Chip einführen. Mit Lesegeräten an allen Türen der Züge sollten die Daten beim Ein- und Aussteigen ausgelesen werden. In seinem Tätigkeitsbericht 1999/2000 hat der damalige Eidg. Datenschutzbeauftragte (EDSB, heute EDÖB) das Projekt «EasyRide» kritisch analysiert: Die verfassungsmässig ausdrücklich garantierte Bewegungsfreiheit als Teil der persönlichen Freiheit beinhaltet nicht nur das Recht, sich frei bewegen zu können, sondern auch das Recht, dabei nicht systematisch beobachtet zu werden!

Ab Ende 2013 soll eine ähnliche ÖV-Karte mit einem RFID-Chip die heutigen General-, Halbtax- und regionalen Tarifverbund-Abonnemente ablösen. Später soll die neue Karte auch herkömmliche Papiertickets ersetzen. In einer zentralen Datenbank werden alle Bewegungen mit Tram, Bus, Bahn und Sportbahnen mit Datum und exakter Zeitangabe gespeichert. Der Verband öffentlicher Verkehr bereitet diesen Schritt hinter verschlossenen Türen vor. Es darf nicht sein, dass alle Benutzer des öffentlichen Verkehrs vor vollendete Tatsachen gestellt werden!

grundrechte.ch wird sich dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit der Art des Billetts ohne Preisaufschlag garantiert bleibt.

Der Gläserne Patient

Ab 2013 sind Ärzte verpflichtet, auf der elektronischen Versichertenkarte zu prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Das wird kaum ein Arzt tun können, weil die wenigsten Arztpraxen mit Lesegeräten ausgerüstet sind. Die elektronische Versichertenkarte wurde bislang kaum benutzt. Wie von grundrechte.ch immer wieder kritisch dargelegt, ist sie untauglich und unnötig.

Diverses

Die Mitgliederversammlung 2012 von grundrechte.ch fand in Bern statt. Thema der öffentlichen Veranstaltung waren Staatstrojaner und deren Funktionsweise.

Im Sommer 2012 wurde die Webseite grundrechte.ch auf ein Content Management System (CMS) umgestellt. Neben einer übersichtlichen Unterteilung in Themen ist neu auch eine Volltextsuche verfügbar.

grundrechte.ch hat das Referendum gegen die Revision des Asylgesetzes, welches am 17. Januar 2013 mit 63,666 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, unterstützt.

 

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