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Flyer «NEIN zum NDG»

Bern, im August 2016

https://grundrechte.ch/2016/NEIN.GIF

«Auch wenn du nichts Falsches tust, wirst du beobachtet und überwacht.»

Edward Snowden

Nachrichtendienst-Gesetz NDG

Weshalb wir am 25. September (trotzdem) NEIN sagen!

Nach den jüngsten Anschlägen in Europa wird der Ruf nach mehr Überwachung immer lauter. Das macht es nicht einfacher, das Grundrecht auf Überwachungsfreiheit zu verteidigen. Am 25. September stellt sich also einmal mehr die Frage: Bedeutet mehr verdachtsunabhängige Überwachung tatsächlich mehr Sicherheit? Heute spürt man möglichen «Djihadisten» nach - aber morgen?

Alle Macht beim Bundesrat:

Wer weshalb und mit welchen Mitteln ausspioniert werden soll, bestimmt der Bundesrat, jeweils auf Empfehlung seines Nachrichtendienstes (NDB). Die Überwachungsliste bleibt geheim. Die Öffentlichkeit erfährt nicht, wer aufgrund welcher Kriterien als «(gewalttätiger) Extremist» oder «Terrorist» überwacht wird.

Der grosse Lauschangriff:

Staatsschützerische Abhörmassnahmen waren nach dem Fichenskandal tabu, mit dem NDG werden sie zum Programm. Der Nachrichtendienst soll Telefone abhören, E-Mails und SMS mitlesen, Trojaner in fremde Computer einschleusen, in private Räume einbrechen, sie durchsuchen und verwanzen dürfen. Ohne jeglichen Tatverdacht. Er braucht zwar die «Freigabe » durch den VBS-Chef - die bekommt er locker - und die Genehmigung eines Bundesverwaltungsrichters, der sich angesichts der vorgetragenen Terrorwarnungen kaum gegen den NDB durchsetzen wird. Der Bundesrat beteuert, diese Methoden würden höchstens zehnmal pro Jahr eingesetzt; im Gesetz steht das nicht, das ist Abstimmungspropaganda.

Kompetenz-Konflikte absehbar:

Durch diese Lizenz zum grossen Lauschangriff erhält der NDB Befugnisse, die bisher - wenn überhaupt - nur den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei zustanden. Anders als diese braucht der NDB nicht einmal einen Anfangsverdacht und er kann auch bei wirklichen Gefahren nicht eingreifen. Er entscheidet selbst, ob und was er an die Strafverfolgungsbehörden weitergibt. Damit ist nicht nur Kompetenzgerangel vorprogrammiert, sondern auch die Manipulation von Strafprozessen. Die Kompetenz zu weitgehenden Überwachungsmethoden muss den Untersuchungsbehörden vorbehalten bleiben.

Staatstrojaner - eine Gefahr für uns alle:

Für die Platzierung eines Trojaners muss im Zielgerät eine Sicherheitslücke gefunden werden. Wenn der NDB auf dem Schwarzmarkt Informationen zu Sicherheitslücken einkauft, trägt er zur Verwundbarkeit von Millionen von Computern gegenüber Virenangriffen bei. Zudem: Ein Trojaner manipuliert das Gerät, in das er sich einschleust. Er kann auch die Spuren seiner Tätigkeit vertuschen. Was er alles im angegriffenen Computer angerichtet hat, ist nicht mehr verlässlich festzustellen.

Internet-Überwachung à la NSA:

Der kabelgebundene Internetverkehr mit dem Ausland soll nach Stichworten abgesucht werden können. Dass sich bei diesem Fishing die nur inländische Kommunikation von derjenigen mit Auslandsbezug abgrenzen liesse, ist ein Versprechen, das der Bundesrat nicht halten kann: Internet-Verbindungen innerhalb der Schweiz gehen regelmässig über das Ausland und viele SchweizerInnen nutzen ausländische Anbieter, Clouds etc. Diese flächendeckende Überwachung bedroht uns alle!

https://grundrechte.ch/2016/Stellen_NDB.GIF

Entwicklung des Stellen-Etats beim NDB. Zusätzlich gibt es bei den Kantonen 84 Vollzeitstellen. Quelle: Blick, 19.3.2015 (Jahres-budged 2015 des NDB: Bund 62 Mio + 8,4 Mio Abgeltung an Kantone) Quelle: Blick, 19.3.2015

«Hacken» im Ausland:

Der NDB soll künftig in Computer im Ausland eindringen und sie dabei auch manipulieren dürfen. Ein solcher Angriff auf IT-Infrastrukturen im Ausland gilt in dem betreffenden Staat als Straftat - unter Umständen sogar als aktive kriegerische Handlung. Dies ist mit der Schweizer Neutralität nicht vereinbar.

Mehr Kooperation mit fremden Diensten:

Laut «Blick» (9.7.2016) hat der NDB im letzten Jahr 9000 Meldungen (gut 25 pro Tag) aus dem Ausland erhalten und selbst 4500 an andere Geheimdienste geliefert. Mit dem neuen Gesetz soll diese Zusammenarbeit noch stärker werden. Der NDB darf dann selbst gemeinsame Datenbanken mit ausländischen Diensten betreiben. Eine datenschützerische Kontrolle dieses Informationsflusses ist unmöglich.

Kein Recht auf Akteneinsicht:

Der NDB kann eine Antwort auf ein Einsichtsgesuch in eigenem Ermessen aufschieben. Auch Gesuche von Personen, über die keine Daten bearbeitet wurden, kann er bis zu drei

Jahren unbeantwortet lassen. Er kann die Einsicht aber auch ganz verweigern, wenn er meint, das sei ihm zu aufwendig.

Das alles und noch viel mehr…:

- Private Betreiber von Sicherheitsinfrastrukturen können zur Herausgabe von Aufzeichnungen ihrer Videokameras gezwungen werden.

- Mitarbeitende des NDB können für den Einsatz im Inland bewaffnet werden.

- Menschliche Quellen (vulgo: Spitzel) sollen bezahlt und nach ihrem Einsatz mit Tarnidentitäten oder Legenden ausgestattet werden können (falsche Pässe, Urkunden etc.).

- Der Einsatz von Ortungsgeräten (Bewegungsprofile erstellen) oder das heimliche Durchsuchen von privaten Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen erhalten mit dem NDG eine gesetzliche Grundlage.

Was die Staatsschützer heute schon dürfen:

· Öffentliche Räume überwachen (Mikrofone und Videokameras)

· Öffentliche Quellen auswerten (Internet, facebook & Cie.), Einholen von Auskünften

· InformantInnen anheuern

· Tarnidentitäten vergeben: Der Chef VBS kann den NDB ermächtigen, InformantInnen nach Beendigung der Tätigkeit mit Tarnidentität auszustatten

· Tarnidentitäten für Geheimdienst-Mitarbeitende oder für Drittpersonen (Urkunden fälschen oder verändern)

· «Funkaufklärung», d.h. Überwachung von Satelliten gestützter Telekommunikation mit dem Ausland (Zentrum für elektronische Operationen in Zimmerwald BE)

· Propagandamaterial beschlagnahmen

· Tätigkeitsverbote für Organisationen verhängen

· Informationen mit ausländischen Geheimdiensten

austauschen

25. September 2016: NEIN zum NDG

 

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