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Jahresrückblick 2018

April 2019

Jahresrückblick 2018

BÜPF

Das totalrevidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, welches neu den Einsatz von Staatstrojanern, IMSI-Catchern und dergleichen ermöglicht, ist seit dem 1. März 2018 in Kraft. Neu können die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst Staatstrojaner und andere Überwachungsmassnahmen anordnen.

Staatsschutz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat im Dezember 2018 zwei Gesuche von Journalisten um Auskünfte über genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen, welche der Nachrichtendienst gestützt auf das BÜPF angeordnet hat, abgelehnt. Weil auch das Bundesverwaltungsgericht als Genehmigungsbehörde keine Auskünfte erteilt, operiert der Nachrichtendienst bezüglich verdeckter Fernmeldeüberwachung vollständig im Dunkeln. Das Gleiche gilt für die Kabelaufklärung.

Im Oktober 2018 hat das «Citizen Lab» der Universität Toronto Untersuchung zur Spyware «Pegasus» der israelischen Sicherheitsfirma «NSO Group» veröffentlicht. Auch in der Schweiz wurden Spuren dieses Staatstrojaners nachgewiesen.

Im September 2016 wies ein Forscher die GPDel darauf hin, dass die geheimen Unterlagen der Administrativuntersuchung von Untersuchungsrichter Cornu über die Beziehungen zwischen der P-26 und analogen Organisationen im Ausland im Schweizerischen Bundesarchiv (BAR) nicht auffindbar seien. Trotz intensiver Suche sind sie bis heute verschollen.

Polizei und Strafverfolgung

Weil beim neuen Mobiltelefon-Standard 5G die IMSI-Nummer verschlüsselt wird, können die gemäss BÜPF neu zugelassenen IMSI-Catcher nicht für Mobiltelefone mit dieser Technologie eingesetzt werden. Nur der Mobiltelefonanbieter kann den Anschlussinhaber zuordnen.

Der Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder wollte mit seiner Motion «Landfriedensbruch ist kein Bagatelldelikt» erreichen, dass für Landfriedensbruch zwingend eine Freiheitsstrafe auszusprechen sei. Der Nationalrat hat dieses unsinnige Anliegen im Dezember 2018 versenkt.

Im September 2017 reichte Rieder eine weitere Motion ein für «Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten». Demnach soll das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit mit einer Bestimmung ergänzt werden, die es - analog zu den Massnahmen gegen Hooligans - erlaubt, Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten zu erlassen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat im Juni 2018 diesem Vorhaben zugestimmt, so dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf zu erwarten ist.

Das geplante Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus soll es der Polizei ermöglichen, Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgehen könnte, unter Hausarrest zu stellen. Ausserdem könnte ihnen der Zugang zu einem bestimmten Gebiet verboten, ein Ausreiseverbot oder eine Meldepflicht auferlegt werden. Ausländer könnten neu inhaftiert werden, wenn sie des Landes verwiesen wurden, aber nicht ausgeschafft werden können. grundrechte.ch hat diese Vorstösse in der Vernehmlassung abgelehnt.

Während des Weltwirtschaftsforums WEF herrscht in Davos immer Ausnahmezustand. Im Januar 2018 wurde erneut ein Journalist verhaftet, diesmal Boas Ruh von der NZZ. Er hatte sich geweigert, die Fotos auf seinem Handy zu löschen.

Versicherungsspione

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil vom Herbst 2016 bemängelt, dass in der Schweiz eine präzise und detaillierte gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten fehle. Um Versicherungsspione wieder zu ermöglichen, wurde ein neuer Observationsartikel im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts aufgenommen, welcher die Bespitzelung von IV-Bezügern, Arbeitslosen und Krankenversicherten ohne richterliche Genehmigung erlaubt. grundrechte.ch unterstützte das Referendum gegen diese neue Bestimmung. In der Abstimmung vom 25. November 2018 gab es allerdings lediglich 35.3 % Nein-Stimmen, bei einer Stimmbeteiligung von 47,5%. Die Kantone Genf und Jura lehnten die Vorlage ab.

Initiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer

Im Sommer 2018 wollte der Bundesrat auf Druck der Rüstungslobby Waffenexporte in Bürgerkriegsländer erlauben. Ein breiter Widerstand aus Bevölkerung und Politik brachte ihn von seinem Plan ab. Doch die Hintertür für Waffenexporte in Bürgerkriegsländer bleibt offen. Der Bundesrat könnte jederzeit die Waffenexportregeln wieder liberalisieren.

Im Sommer 2018 wollte der Bundesrat auf Druck der Rüstungslobby Waffenexporte in Bürgerkriegsländer erlauben. Ein breiter Widerstand aus Bevölkerung und Politik brachte ihn von seinem Plan ab. Doch die Hintertür für Waffenexporte in Bürgerkriegsländer bleibt offen. Der Bundesrat könnte jederzeit die Waffenexportregeln wieder liberalisieren. Mit zwei Motionen wurde verlangt, dass die Modalitäten für Waffenexporte entweder auf Gesetzesstufe festgeschrieben oder wenigstens vom Parlament bewilligt werden. Der Ständerat wies im Dezember 2018 beide Motionen zurück. Deshalb wurde die Initiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) gestartet, welche auch von grundrechte.ch unterstützt wird. In kurzer Zeit konnten über 100’,000 Unterschriften gesammelt werden.

E-Voting-Moratorium

Kurz vor Weihnachten 2018 schickte der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte in die Vernehmlassung. Er will damit E-Voting, welches seit rund 15 Jahren in einigen Kantonen meist begrenzt auf im Ausland wohnende Stimmberechtigte versuchsweise eingesetzt wird, flächendeckend in der ganzen Schweiz einführen.

Weil E-Voting alles andere als sicher ist und offensichtlich relativ einfach unbemerkt manipuliert werden kann, verlangt eine Initiative ein Moratorium von mindestens fünf Jahren. grundrechte.ch unterstützt das Volksbegehren.

Private Videokameras erfolgreich gestoppt

Im September 2018 wurden Aufnahmen der privaten Überwachungskameras des Berner Hotels Schweizerhof vor dem Regional-Gericht als Beweismittel gegen einen Teilnehmer einer unbewilligten, aber friedlich verlaufenden Demonstration benutzt. grundrechte.ch intervenierte bei der städtischen Datenschutzbeauftragen und beim zuständigen Polizei-Inspektorat der Stadt Bern: Die privaten Kameras, die öffentlichen Grund überwachen (Lauben und Bahnhofplatz) verletzen eindeutig das Bundesgesetz über den Datenschutz. Nach einer Intervention des Polizei-Inspektorats wurden die Kameras mit schwarzem Klebeband zugeklebt. Es bleibt offen, ob das in katarischem Besitz stehende Hotel eine Sonderbewilligung beantragen wird.

Vernehmlassungen

grunddrechte.ch hat sich im Jahr 2018 an folgenden eidgenössischen Vernehmlassungen beteiligt:

  • Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 28. März 2018

  • Verordnungen zum Geldspielgesetz vom 15. Juni 2018

 

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