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Mitgliederbrief Februar 2020

Bern, im Februar 2020

Liebe Mitglieder, liebe Unterstützende

Über 800 Personen und Organisationen sind in den letzten Monaten unserem Aufruf gefolgt und haben beim Nachrichtendienst Einsicht verlangt. Was wir alle immer vermutet und befürchtet haben, hat sich sowohl mit den uns zugestellten Unterlagen als auch mit dem im Januar 2020 veröffentlichten Untersuchungsbericht der Geschäftsprüfungsdelegation GPDel bestätigt: Der Geheimdienst sammelt ausufernd und gesetzeswidrig Unterlagen über zahllose Organisationen und Personen, betroffen sind auch Mitglieder von National- und Ständerat.

Unsere Eingabe wurde von der GPDel offenbar sehr ernst genommen. Sie kritisiert unter vielem anderem, dass der NDB die Mehrheit der gesammelten Zeitungsartikel sowie Texte von Internetseiten gesetzeswidrig beschafft und bearbeitet hat. Ein grosser Streitpunkt zwischen der GPDel und dem NDB ist die Tatsache, dass eine personenbezogene Erschliessung von Daten auch dann vorliegt, wenn die Informationen innerhalb der NDB Datensysteme mittels Freitextsuche gefunden werden können. Bis Sommer 2019 hatten sich offenbar im System IASA NDB rund 7.7 Millionen Dokumente angesammelt, die ausschliesslich über die Freitextsuche auffindbar sind. Alle Unterlagen zum Thema und die uns zugeschickten NDB-Dokumente sind auf www.grundrechte.ch einsehbar.

Ganz wichtig ist jetzt, dass nun wirklich ALLE (Personen und vor allem Organisationen / politische Parteien) umgehend beim NDB Einsicht verlangen - bevor dieser mit Aufräumaktionen beginnt! Wir haben es in der Hand, jetzt noch mehr Licht ins Dunkel des Geheimdienstes zu bringen. Musterbriefe und weitere Informationen dazu findet ihr auf unserer Website.

Einsicht in «alte» Fichen: Die alten Fichen und Dossiers, die seinerzeit vom Sonderbeauftragten für die Staatsschutzakten ans Bundesarchiv abgeliefert wurden, unterstehen gemäss Art. 12.1 des Bundesgesetzes über die Archivierung einer verlängerten Schutzfrist von 50 Jahren. Die Betroffenen haben jedoch schon während der laufenden Schutzfrist gemäss Datenschutzgesetz Anspruch auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen. Alle, die damals zensurierte Unterlagen erhalten oder bislang kein Einsichtsgesuch gestellt haben, und davon ausgehen müssen oder können, dass es über sie «alte» BUPO-Akten gibt, sollten sich jetzt ans Bundesarchiv wenden. Hier findet man das entsprechende Gesuchsformular: htps://www.grundrechte.ch/einsicht-in-alte-fichen-im-bundesarchiv

Gegen den privatísierten «digitalen Pass» (E-ID) wurden 80,000 Unterschriften gesammelt, 64,933 Unterschriften sind von der Bundeskanzlei als gültig bezeichnet worden. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 27. September 2020 stattfinden, ein Referendum, das zu gewinnen ist! An unserer diesjährigen Mitgliederversammlung (Dienstag, 12. Mai in Zürich, Einladung folgt) möchten wir Euch über die geplante Abstimmungskampagne informieren und weitere aktuelle Themen diskutieren (E-Health, Massnahmen ohne konkreten Verdacht gegen Terrorismus uam.}.

Sicher wird uns auch die für die Schweiz historisch einmalige sog. Crvpto-Affäre beschäftigen. Damit die Rolle der Geheimdienste, des Bundesrates und aller weiteren «Mitwissenden» möglichst lückenlos aufgedeckt werden, gibt es hoffentlich möglichst rasch eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK. Wir empfehlen Euch dazu die Lektüre des 1994 erschienenen Buches «verschlüsseit» von Res Strehle, damals Journalist beim Tages Anzeiger.

Mit solidarischen Grüssen und herzlichem Dank für Eure Unterstützung

RA Viktor Györffy, Präsident grundrechtech

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