Logo Verein/Association

Jahresrückblick 2011

5. Januar 2012

«Bundestrojaner»

Sowohl im Entwurf zur Verschärfung des Staatsschutzgesetzes BWIS aus dem Jahre 2007 als auch im Entwurf zur Verschärfung des BÜPF (Telefonüberwachung) bzw. der Strafprozessordnung aus dem Jahre 2010 waren die Durchsuchung von oder das Einführen von Informatikprogrammen in Datensysteme vorgesehen. grundrechte.ch hat diese Vorhaben in den Vernehmlassungen jeweils scharf kritisiert. Weil aber absehbar war, dass in Zukunft zumindest versucht wird, solche Techniken einzusetzen, wurde die Mitgliederversammlung 2011 dem Thema «Bundestrojaner » gewidmet. Experten der Swiss Privacy Foundation demonstrierten, wie geheime Trojaner unbemerkt installiert werden und welche Funktionen auf dem dann ferngesteuerten Computer ausgeführt werden können.

Mitte Oktober 2011 hat uns dann die Wirklichkeit eingeholt: Das Justizdepartement EJPD bestätigte, dass in der Schweiz von der Bundesanwaltschaft und von kantonalen Strafverfolgungsbehörden Bundestrojaner eingesetzt wurden, obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Sowohl in der Aufarbeitung der bereits eingesetzten Bundestrojaner sowie in den zu erwartenden Botschaften zum Staatsschutzgesetz resp. zum BÜPF und zur Strafprozessordnung wird uns das Thema auch in naher Zukunft beschäftigen.

BWIS II «light»

Die Verschärfung des Staatsschutzgesetzes «BWIS II» ist für grundrechte.ch seit der Gründung ein Thema. Die abgespeckte Version BWIS II «light» wurde am 23. Dezember 2011 beschlossen. Sie ermöglicht Tarnidentitäten für Ermittler, bezahlte Spitzel und eine Auskunfts-Verpflichung von Transportunternehmungen und Amtsstellen, sowie das mögliche Verbot von Organisationen und deren Tätigkeiten.

Als ganz kleines Zückerchen ist das direkte Einsichtsrecht in Staatsschutzakten vorgesehen, welches bei näherem Hinsehen aber gar keines ist. Liegen «begründede Interessen an einer Geheimhaltung» - auch von privater Seite - vor, kann die Auskunft aufgeschoben werden. Ebenfalls für drei Jahre aufgeschoben wird die Auskunft, wenn eine gesuchstellende Person nicht verzeichnet ist. Nach der Mitteilung über die Aufschiebung der Auskunft besteht wie bisher lediglich die nicht taugliche Möglichkeit, durch den Datenschutzbeauftragten und anschliessend durch das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der Aufschiebung prüfen zu lassen. Sofortige direkte Auskunft erhält nur, wer im Staatsschutzsystem verzeichnet ist, sofern kein «begründetes Interesse an einer Geheimhaltung» vorliegt.

Ende 2011 hat das Bundesgericht im Falle eines polnischen Journalisten, dessen Fichierung im Rahmen der «Fichenaffäre II» bekannt wurde, entschieden, dass das indirekte Einsichtsrecht via Datenschutzbeauftragten mit der europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang stehe. Dieses Urteil kann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen werden.

Antennensuchläufe

Anfang Juni 2011 wurde eine Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) zur Anhörung verschickt. Als neues Überwachungsmittel ist der Antennensuchlauf vorgesehen. Mittels Antennensuchlauf können rückwirkend alle Teilnehmer erfasst werden, die innerhalb eines bestimmten Gebiets telefoniert haben.

Antennensuchläufe müssten in der StPO auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden. grundrechte.ch hat das Vorhaben scharf kritisiert. Am 3. November 2011 hat das Bundesgericht in einem skandalösen Urteil entschieden, dass Antennensuchläufe zulässig sind, obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Mit der geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) könnte diese Sünde wieder rückgängig gemacht werden.

«Geld für Patientendaten»

Der Krankenkassenverband santésuisse und der Spitalverband H+ haben sich Anfang Juli 2011 auf eine Lösung für die Einführung der Fallpauschalen bei der Spitalfinanzierung geeinigt. Die Lieferung der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle, das Konzept für ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen, die Abgeltung der Investitionen in der Einführungsphase sowie der Zugang zu den für die Berechnung der Tarife erforderlichen Angaben wurden geregelt. Spitäler sollten den Versicherern medizinische Daten auf Vorrat liefern, im Gegenzug dafür erhalten sie eine entsprechende Abgeltung der Anlagenutzungskosten. grundrechte.ch hat einen Musterbrief bereitgestellt, mit welchem Spitäler gebeten werden konnten, den Vertrag abzulehnen. Die Mitglieder von H+ haben in der Folge diesen Vertrag tatsächlich abgelehnt. Die Modalitäten beim Verkehr zwischen Spitälern und Krankenkassen, insbesondere der Umfang der Patientendaten, welche bekannt gegeben werden müssen, wurden vom Bundesrat per 1. Dezember 2011 mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geregelt.

Wegweisungen in Bern

Am 18. Juli 2012 hat das Bundesgericht ein Urteil des Obergerichts des Kantons Bern bezüglich eines richterlichen Verbots im öffentlich genutzten Raum kassiert. Das Bundesgericht hat erkannt, dass die Einschränkung der Nutzung einer öffentlichen Sache im Gemeingebrauch unabhängig von den Besitzverhältnissen auf verwaltungs- und nicht zivilrechtlicher Basis zu erfolgen hat (BGE 6B_116/2011). Die SBB belegen regelmässig Personen mit Hausverboten in Bahnhöfen, so auch in Bern. Im Lichte des obenstehenden Bundesgerichtsurteils ist diese Praxis nicht haltbar. Momentan ist vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen ein Hausverbot im Bahnhof Bern hängig. grundrechte.ch unterstützt diese grundrechtlich wichtigen Beschwerden mit Kostengutsprachen aus dem «Rechtshilfefonds zum Gedenken an Daniele Jenni».

Bundesstatistikgesetz

grundrechte.ch hat den Teilnahmezwang an der Arbeitskräfteerhebung 2009 vor zwei Jahren scharf kritisiert. Einer parlamentarischen Initiative folgend haben der National- und Ständerat am 23. Dezember 2011 eine Änderung des Bundesstatistikgesetzes beschlossen. Direkterhebungen sind neu für natürliche Personen in Privathaushalten freiwillig Vorbehalten ist die Auskunftspflicht nach Artikel 10 des Volkszählungsgesetzes.

Digitale Gesellschaft

grundrechte.ch ist Mitglied dieser Vereinigung, welche sich für ausgewählte gesetzliche Belange des Internets engagiert. Im Jahr 2012 soll durch Beschwerden abgeklärt werden, ob Vorratsdatenspeicherung zur rückwirkenden Telefonüberwachung grundsätzlich überhaupt zulässig sei.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch