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1. Juli 2014

Digitale Gesellschaft abgeblitzt

Bern. Die Digitale Gesellschaft ist beim Bund mit dem Gesuch abgeblitzt, die Vorratsdatenspeicherung im Fernmeldeverkehr zu unterlassen. Hohe gesetzliche Hürden würden diesen Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen, argumentieren die Behörden. Die Beschwerdeführer wollen den Entscheid anfechten.

Am 20. Februar hatte die Digitale Gesellschaft beim Dienst für Überwachung für Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) Gesuche eingereicht, die die Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung fordern. Die Gesuchsteller kritisieren, dass die Fernmeldedienstanbieter aufgrund des geltenden Rechts die Daten aller ihrer Kunden sechs Monate aufbewahren müssen, um sie bei Bedarf für die Strafverfolgung zur Verfügung stellen zu können.

Diese Beschwerden wurden nun mit Verfügungen abgelehnt. «Wenn es um die Aufklärung von schweren Strafdaten geht, gibt es ein grosses öffentliches Interesse, dass die Polizei auch Informationen zum Telefon- oder Mailverkehr auswerten kann», hiess es in einem gestern veröffentlichten Schreiben. Dasselbe gelte, wenn es um die Suche nach vermissten Menschen in Not gehe.

Generalverdacht kritisiert

Die Digitale Gesellschaft zeigt wenig Verständnis für den Entscheid des Bundes: Es sei zwar zu begrüssen, dass der Dienst ÜPF erkannt habe, «dass die Vorratsdatenspeicherung einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt», sagte Viktor Györffy, Rechtsvertreter der Beschwerdeführer. Dieser Eingriff sei aber nicht zu rechtfertigen.

Laut Györffy werden die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vom Dienst ÜPF nicht ausreichend erkannt. Falsch sei insbesondere dessen Einschätzung, die Regelung in der Schweiz sei mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht vergleichbar.

Die Digitale Gesellschaft will ihre Beschwerde nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterziehen. Zunächst werden die Gesuchsteller gegen die Verfügung Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erheben.

SDA

 

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