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Jahresrückblick 2015

31. Januar 2016

Staatsschutz und Geheimdienste

Am 6. Oktober 2015 begann eine breite Koalition mit der Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz (NDG). grundrechte.ch unterstützte das Bündnis mit einem finanziellen Startbeitrag sowie mit dem sog. E-Collector, welcher online PDF-Dokumente zum Unterschreiben erstellt. Die rund 4000 auf diesem Wege gesammelten Unterschriften waren ein wichtiger Beitrag dazu, dass rund 67,000 Unterschriften gesammelt werden konnten. Offiziell ist das Referendum mit 56,055 Unterschriften zustande gekommen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 25. September 2016 statt.

Polizei und Strafverfolgung

2013 hatte die Kantonspolizei Zürich ohne jegliche Information an das Parlament bei der Softwarefirma «Hacking Team» in Mailand für 486,500 Euro die Software «Remote Controlled System» (RCS 9) gekauft. Mit diesem Trojaner können alle üblichen Betriebssysteme von Desktopcomputern und von mobilen Geräten angegriffen werden. Das RCS ermöglicht eine totale Kontrolle über das Zielsystem: So können heimlich Dateien installiert oder Tastatureingaben ausgelesen werden. Zudem kann durch SQL-Injection im «Remote Controlled System» ein Backdoor installiert werden, welches der Lieferfirma «Hacking Team» den Zugriff auf alle Geräte der Strafverfolger und der überwachten Personen ermöglicht. Anfang Juli 2015 tauchten rund 450 Gigabyte Daten aus dem Firmennetz von «Hacking Team» als Kopie im Internet auf: Neben umfangreichem E-Mail-Verkehr und diversen Kundenlisten mit Bestellinformationen befand sich auch der gesamte Quellcode von RCS 8 (Codename «Da Vinci») und RCS 9 (Codename «Galileo») in diesem Hacker-Fundus. Der Einsatz von «Galileo» ist umstritten, unter anderem weil es in der Schweiz noch keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von derartigen Staatstrojanern gibt. Diese will der Bundesrat mit der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) schaffen. Dabei soll auch der Einsatz sog. IMSI-Catcher legalisiert werden. Diese erlauben eine verdeckte Identifizierung sämtlicher Mobiltelefone im Umkreis von mehreren 100 Metern. Auf diese Weise können beispielsweise unbemerkt die TeilnehmerInnen einer Demonstration erfasst werden. Die Kantonspolizei Zürich und die Bundeskriminalpolizei besitzen bereits derartige Geräte. Die Kantonspolizei Bern leiht sich gelegentlich IMSI-Catcher aus und will jetzt ebenfalls einen anschaffen. Im Rahmen der Beratung des BÜPF hat der Ständerat am 7. Dezember 2015 beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung von Randdaten der Kommunikation wie bisher bei sechs Monaten zu belassen. Damit will er das angekündigte Referendum verhindern, an dem sich auch grundrechte.ch beteiligen würde. Der Nationalrat wird in der März-Session über die vom Ständerat geschaffenen Differenzen entscheiden.

Wie begehrt unsere Telekommunikations-Daten sind, zeigt die geplante Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG): Musik- und Filmkonzerne sollen ausserhalb von Strafverfahren auf Vorratsdaten von Privatpersonen in der Schweiz zugreifen können. grundrechte.ch wird sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligen (Frist 31. März 2016).

Die geplante Totalrevision des Alkoholgesetzes beabsichtigt u.a. eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe. Gemäss Entscheiden des Kantonsgerichts Basel-Land und des Bundesgerichts handelt es sich dabei um verdeckte Ermittlungen. grundrechte.ch hat sich 2010 gegen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe ausgesprochen. In der Wintersession 2015 hat das Parlament die Vorlage nach den Worten von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf «schicklich beerdigt».

Repression an Sportveranstaltungen

Mit dem Projekt «Focus One» lässt die Swiss Football League (SFL) seit dem Frühjahr 2015 Zuschauer ohne Rechtsgrundlage ausserhalb von Stadien durch die XpertCenter AG (Bern) filmen - jeweils mit Zustimmung der lokalen Polizei. Durch «Focus One» wird eine hoheitliche Aufgabe an Dritte delegiert. Zudem sind die Aufnahmen vor Gericht kaum verwertbar. Im Mai berichtete die Wochenzeitung WOZ, dass der Eidg. Datenschutzbeauftragte die SFL auf die Widerrechtlichkeit dieser Praxis hingewiesen hat: «Die geplante Massnahme, Fangruppen durch Privatpersonen begleiten zu lassen, die verdeckte Aufnahmen machen, (…) verstösst insbesondere gegen das Verhältnismässigkeits- und das Transparenzprinzip und ist daher nicht zulässig.»

Im Juni 2015 stimmten National- und Ständerat der Vorlage zur Einführung von Elektronischen Patientendossiers zu. Spitäler müssen nun nach einer Übergangsfrist von drei Jahren am System teilnehmen, die Pflegeheime nach fünf Jahren. Für alle ambulanten Behandlungen bleibt die Teilnahme vorerst freiwillig: Noch können die PatientInnen selbst entscheiden, ob sie für sich ein elektronisches Patientendossier eröffnen wollen. Es ist aber zu befürchten, dass künftig die Versicherungen androhen werden, ihre Leistungen einzustellen, sollte ein Versicherter den Zugriff auf alle Daten verweigern. Krankheitsdaten sind äusserst sensible Daten, eine zentrale Datenbank mit zahlreichen Zugriffsrechten birgt die Gefahr, dass die Daten für andere Zwecke missbraucht werden.

Datenschutz, Videokameras, E-Health und Swiss Pass

Wissenschaftliche Studien zeigen schon länger, dass grossflächige Videoüberwachung im öffentlichen Raum die Kriminalitätsrate kaum wirksam senkt. Trotzdem startete die Stadt Thun 2012 einen Pilotbetrieb mit acht Überwachungskameras. Für 2017 war eine Auswertung vorgesehen. Der Gemeinderat hat den Versuch jedoch 2015 vorzeitig abgebrochen, weil keine nachweisbare Wirkung festgestellt werden konnte. Bereits früher montierte die Stadt Luzern ihre Videokameras auf dem Bahnhofsvorplatz ab: Die Aufnahmequalität sei schlecht, Straftaten liessen sich nur schwer verfolgen, die Personen seien «nicht rechtsgenüglich» zu erkennen und zudem seien die Anlagen zu teuer.

Seit dem 1. August 2015 ersetzt der Swiss Pass bisherige Bahn-Abonnemente (GA, Halbtax). Die zur Kontrolle notwendigen Scan-Geräte registrieren, welche Kunden wann auf welcher Strecke kontrolliert wurden. Die Daten werden 90 Tage lang gespeichert. Der Swiss Pass ist ein grosser erster Schritt in Richtung gläserner Bahnkunde. Es ist zu befürchten, dass die Daten allmählich für Werbung verkauft und für die Strafverfolgung oder geheimdienstliche Ermittlungen freigegeben werden. Aktuelle Informationen finden sich auf www.swisspass-datenschutz.ch.

Der Europäische Gerichtshof EuGH erklärte das sog. «Safe Harbor»-Abkommen mit den USA am 6. Oktober 2015 für ungültig, weil die Daten europäischer Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind.

Für die Lohnstrukturerhebung 2015 verlangte das Bundesamt für Statistik, dass bei allen Lohndaten auch die Sozialversicherungsnummer (AHVN13) angegeben werden müsse. Mehrere Verbände wehren sich jetzt gegen diese Forderung. grundrechte.ch kritisierte bereits in der Stellungnahme 2013 zur geplanten Teilrevision der Statistikerhebungsverordnung, dass Daten statt «anonymisiert» nur «pseudonymisiert» werden sollen.

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Vorstand von grundrechte.ch 2015:

Viktor Györffy, Zürich (Präsidium); Stefan Dietiker, Bern; Christof Hugentobler, Bern; Christoph Müller, Zürich; Annemarie Sancar, Bern; Christian Thommen, Binningen; Catherine Weber, Bern (Geschäftsführung).

 

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