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Jahresrückblick 2016

Januar 2017

Nachrichtendienst und Flugpassagierdaten

Das im Herbst 2015 unter Beteiligung von grundrechte.ch gestartete Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz ist am 14. Januar 2016 mit 56,055 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Am 25. September 2016 wurde dieses Gesetz bei einer Stimmbeteiligung von 42.8 Prozent mit 1,453,827 Ja gegen 768,533 Nein leider angenommen. Die weit verbreitete Angst vor Terroranschlägen in Europa war sicherlich ein wichtiger Faktor dafür, obwohl alle Urheber der Anschläge der letzten Monate - zuletzt in Berlin am 19. Dezember 2016 - den Geheimdiensten und der Polizei bereits bekannt waren. Vor diesem Hintergrund sind die 34.5 % Nein-Stimmen ein Erfolg. Sie belegen, dass die Skepsis gegen den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und das Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre grösser geworden ist. Das NDG soll auf den 1. September 2017 in Kraft treten. Vorher müssen noch mit einer Verordnung die parlamentarische Kontrolle und die Transparenz der Aktivitäten des Nachrichtendienstes präzisiert werden.

Aus dem Jahresbericht 2015 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte wurde seit 2012 ein markanter Anstieg der API-Daten (Advanced Passenger Information) bekannt. Diese Daten werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) gestützt auf Artikel 104 des Ausländergesetzes von den Fluggesellschaften erhoben und an den NDB weitergeleitet. Der Grund des Anstiegs ist, dass das SEM seit 2012 auch Daten von Schweizer BürgerInnen von den Fluggesellschaften einholt - bislang ohne genügende Rechtsgrundlage. Nun soll die Erfassung der Reisen von Schweizer BürgerInnen im Ausländergesetz festgeschrieben werden. Gleichzeitig wurde die Anzahl der automatisch erfassten Destinationen von 13 auf 18 erhöht: Neu dabei sind Delhi, Hong Kong, Mumbai, Maskat und Singapur. grundrechte.ch lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort vom 29. September 2016 diese Änderung im Ausländergesetz ab.

Überwachung der Telekommunikation

Am 18. März 2016 stimmten der National- und Ständerat der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zu. 2015 führte der zuständige Dienst ÜPF gemäss Statistik 6,269 rückwirkende Überwachungen durch, dazu 3,381 Echtzeitüberwachungen und 557 Notsuchen. Neu sollen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet, Staatstrojaner und IMSI-Catcher eingesetzt und Antennensuchläufe durchgeführt werden können. Zusammen mit weiteren Verbündeten hat grundrechte.ch das Referendum ergriffen, welches allerdings knapp nicht zustande gekommen ist.

Im Dezember 2016 kippte der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU - am Beispiel Schwedens und Grossbritanniens. Die Vorratsdatenspeicherung dürfe nicht die Regel sein, sondern müsse die Ausnahme bleiben, so das Urteil. Demzufolge dürfen die Daten nur für eine bestimmte Zeit oder Region oder von einem bestimmten Personenkreis gespeichert werden (mögliche Täter oder von anderen, sofern deren Daten bei der Bekämpfung schwerer Straftaten helfen könnte). grundrechte.ch unterstützt das Gesuch von mehreren Personen, die verlangen, dass die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz gestoppt wird. Das Gesuch wurde mittlerweile vom Dienst ÜPF abgelehnt, das Bundesverwaltungsgericht schützte dies mit seinem Urteil vom 9. November 2016. Dagegen erhoben die Gesuchsteller am 15. Dezember 2016 Beschwerde beim Bundesgericht.

Im «Fall Mörgeli» liess die Staatsanwaltschaft von der Universität Zürich nachträglich sämtliche Festnetz- und Mobiltelefonanschlüsse sowie die E-Mail-Konten von Universitätsangehörigen und Mitarbeitenden flächendeckend auf Kontakte mit bestimmten Zeitungen und Journalisten untersuchen. Gemäss Bundesgericht war diese Überwachung ohne Anfangsverdacht (fishing expedition) unverhältnismässig und nicht zulässig, weil dadurch die Privatsphäre zahlloser Dritter verletzt worden sei.

Zugang zum Bundesgericht soll erschwert werden

Um das Bundesgericht zu entlasten, will der Bundesrat einmal mehr den Zugang zu diesem obersten Schweizer Gericht massiv erschweren oder gar verunmöglichen. Dadurch könnten u.a. viele unrichtige Urteile von kantonalen Gerichten nicht mehr korrigiert werden. grundrechte.ch lehnt dieses Vorhaben in seiner Vernehmlassungsantwort vom 29. Februar 2016 klar ab.

Der gläserne Bahnkunde

Im Januar 2016 verlangte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und von den SBB, die Kontrolldaten des SwissPass unverzüglich zu löschen und in Zukunft nicht mehr zu erheben. Die Datensammlung sei unverhältnismässig und sie habe keine ausreichende gesetzliche Grundlage. In der Folge stellten die SBB den Betrieb der Datenbank per 31. März 2016 ein. Trotzdem besteht kein Grund zu Euphorie, denn die SBB wollen möglichst rasch eine gesetzliche Grundlage für diese Datenbank schaffen. Aus Sicht der Datensparsamkeit ist eine derartige Datenbank aber ganz klar abzulehnen.

Mit einem Brief an die Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF des Ständerats hat grundrechte.ch zusammen mit dem Konsumentenforum, Pro Bahn Schweiz und swisspass-datenschutz.ch auf die Datenschutz-Problematik des SwissPass hingewiesen. Am 28. April 2016 fand im Rahmen der Mitgliederversammlung von grundrechte.ch eine öffentliche Veranstaltung zum Thema «Gläserner Bahnkunde» statt. Der SwissPass und weitere Projekte zur automatischen Fahrgastkontrolle wurden detailliert vorgestellt. Im Anschluss an diese Mitgliederversammlung wurden die SBB und der Verband öffentlicher Verkehr VöV erneut angeschrieben - bisher allerdings ohne Ergebnis. Zentrale Forderung ist der Erhalt der Wahlmöglichkeit für alle OeV-KundInnen (Ausweise / Tickets mit oder ohne Datenerhebung).

Einsatz für die EMRK - zum Schutz unserer Grundrechte

Die Durchsetzungs-Initiative (DSI) der SVP zielte nicht so sehr auf kriminelle Ausländer ab, sondern vielmehr auf die Aushebelung von internationalen Verträgen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK.

grundrechte.ch hat diese Initiative deshalb zusammen mit anderen Partnern im NGO-Komitee «Ja zur Demokratie - Nein zur DSI» bekämpft. Am 28. Februar 2016 haben Volk und Stände diese Initiative deutlich mit 58.9% Nein verworfen. grundrechte.ch engagiert sich weiterhin gegen die aktuelle SVP-Initiative «fremde Richter» und ist Mitglied der Kampagne «Schutzfaktor M». Das eigentliche Ziel der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ist die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Hintertür. Dies versuchen die Initianten zu vertuschen. Unter dem Vorwand, mit Annahme der Initiative würden die Rechte der SchweizerInnen gestärkt, würden im Gegenteil wichtige Grundrechte von uns allen unwiderruflich geschwächt. www.schutzfaktor-m.ch

Vernehmlassungen

grundrechte.ch beteiligte sich 2016 an zwei eidgenössischen und einer kantonalen Vernehmlassung:

  • Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes

  • Vernehmlassung zur Änderung des Ausländergesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme)

  • Vernehmlassung von grundrechte.ch zur Totalrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern

Alle Stellungnahmen sind auf www.grundrechte.ch/vernehmlassungen-titel.html abrufbar.

Projekt: Online-Archiv des «FichenFritz»

Im Anschluss an die 1989 aufgeflogene «Fichenaffäre» publizierte das Komitee «Schluss mit dem Schnüffelstaat» zwischen Februar 1990 und Juni 1998 insgesamt 33 Ausgaben der Protestzeitung «FichenFritz». grundrechte.ch arbeitet nun daran, alle Ausgaben des «FichenFritz» in einem online-Archiv der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die ersten sieben Ausgaben sind inzwischen unter www.fichenfritz.ch verfügbar.

Damit wir das Projekt in seinem gesamten Umfang realisieren können, sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Vielen Dank!

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Vorstand von grundrechte.ch 2016:

Viktor Györffy, Zürich (Präsidium); Stefan Dietiker, Bern; Christof Hugentobler, Bern; Christoph Müller, Uster; Annemarie Sancar, Bern; Christian Thommen, Binningen; Catherine Weber, Bern (Geschäftsführung).

 

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