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Mitgliederbrief August 2013

Bern, im August 2013

Liebe Mitglieder und Sympathisantlnnen von grundrechte.ch

Liebe Spenderinnen und Spender

Im April dieses Jahres fand in Zürich unsere Mitgliederversammlung statt zum Schwerpunktthema "Netzneutralität", also der Möglichkeit, den Internetzugang von Staates wegen einzuschränken oder ganz zu sperren, zu zensurieren oder zu überwachen. Nur kurze Zeit nach unserem gut besuchten und spannenden Anlass beherrschte nach den Enthüllungen von Edward Snowden über die Machenschaften der amerikanischen NSA den ganzen Sommer lang ein ähnliches Internetthema weltweit die Medien.

Alle grossen Telefonanbieter der USA müssen jeden Tag sämtliche Verbindungsdaten an die NSA (National Security Agency) abliefern. Die NSA stellt jeweils Verfügungen aus, welche drei Monate gültig sind, und alle Telefongesellschaften unterliegen einer absoluten Schweigepflicht. Ein Geheimgericht genehmigt dieses Vorgehen. Unter dem Codenamen «Prism» besteht weiter ein Programm, welches der NSA Einsicht in die Daten von Internetdienstleistern ermöglicht. Die NSA kann E-Mails mitlesen, Videos sichten und Gespräche auf Skype mithören. Angeblich soll nur der Internetverkehr von Personen, welche keinen Wohnsitz in den USA haben aufgezeichnet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass US-Bürger nicht erfasst werden liegt bei 51 %: «Boundless Informant» ist ein Computersystem, welches aus einer Fülle fernmeldetechnischer Daten mit Hilfe von Data Mining signifikante Zusammenhänge herausfiltert - so kann etwa die Bewegung einer einzelnen, politisch verdächtigen Person aus einer Fülle von E-Mails, Internet- und Telefonmetadaten von Millionen von Menschen eruiert werden.

Allein im März 2013 sammelte die NSA 97 Milliarden Datensätze weltweit. Zu den mathematischen Werkzeugen der Analyse gehört die Triateration, womit man mit relativ wenigen Daten Bewegungsprofile von Personen erstellen kann. Dabei sind, entgegen früheren Einschätzungen, die Inhalte von Telefonaten oder E-Mails von untergeordneter Bedeutung. Gerade die Zeit- und Ortsstempel von Nachrichten machen sie für Data Mining wertvoll. Der britische Geheimdienst zapft seit eineinhalb Jahren mit «Tempora» im grossen Stil Telefon- und Internetkabel an und gibt die Informationen an die NSA weiter. Im Mai 2012 waren 300 Analysten von GCHQ (britischer Nachrichten- und Sicherheitsdienst) und 250 von NSA mit der Auswertung beschäftigt. Rund 850‘000 Mitarbeiter der NSA und privater Firmen haben Zugriff auf die Datenbanken des GCHQ. Bis zu 46 Kabel mit einer Bandbreite von je 10 Gigabit pro Sekunde können gleichzeitig erfasst werden. Auch Frankreich hört alle Untersee-Kabel, welche bisher als sicher galten, ab. Mit dem Spähsystem Xkeyscore werden in Australien und Neuseeland, aber auch in Deutschland Internetaktivitäten überwacht. Viele nationale Geheimdienste, z. B. aus Australien, Deutschland und England, tauschen ihre erschnüffelten Internet- und Telefondaten mit der NSA aus.

Bald soll auch der Schweizerische Nachrichtendienst NDB diese Möglichkeiten erhalten. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz sollen die Befugnisse der schweizerischen Geheimdienste stark erweitert werden: Telefonüberwachung mit Zugriffsmöglichkeit auf die bei den Telefonanbietern gespeicherten Randdaten, «Kabelaufklärung», bei welcher der gesamte Internetverkehr eines Kupfer- oder Glaskabels nach Schlüsselwörtern durchsucht wird, Trojaner in Computer einschleusen, um verschlüsselte Daten unverschlüsselt mitlesen zu können usw. Analog zur NSA sollen in der Schweiz (vorerst) nur Internetteilnehmer aus dem Ausland ohne Verdacht und ohne richterliche Bewilligung abgehört werden, wobei die Trefferwahrscheinlichkeit auch bei knappen 51 % liegen dürfte, ein «Prism» nach Schweizer Art quasi. Da aber die Geheimdienste ihre Daten grenzenlos austauschen, kommen alle nationalen Geheimdienste problemlos an Telefon- und Internetdaten ihrer Landsleute, welche sie offiziell nicht überwachen dürfen. Dieser Taschenspielertrick wird nicht nur von der NSA, sondern von allen Geheimdiensten, auch vom NDB, angewendet. Zur Diskussion steht dabei auch die Frage, wieweit über die Satelliten-Abhöranlagen in Leuk Daten direkt oder indirekt ausgetauscht werden.

Die Argumentation der Befürworter, namentlich des Bundesrats, dass nur Randdaten und keine Gespräche aufgezeichnet würden, ist nicht hilfreich: Gerade solche Randdaten ermöglichen die Komprimierung zu kompakten Datenpaketen, welche weltweit verzugslos verschickt werden können und trotzdem Rückschlüsse auf das Fernmeldeverhalten und das Beziehungsnetz einer Person ermöglichen. Um alle Gespräche und andere Inhalte in Echtzeit beispielsweise im Programm Xkeyscore weltweit weiterzuschicken, würde die Kapazität des Internets gar nicht ausreichen.

Mit der «Funkaufklärung» gibt es in der Schweiz bereits ein Pendant zu «Boundless Informant». Als Begründung für die neuen Massnahmen wird auch in der Schweiz auf die Anschläge vom 11. September 2001 verwiesen. grundrechte.ch lehnt diese Ausweitung der Befugnisse des NDB kategorisch ab und hat sich in der Vernehmlassungsantwort zum geplanten Nachrichtendienstgesetz entsprechend geäussert. Es wird intensive Lobbyarbeit im Parlament benötigen, um diese Verschärfungen abzuwenden oder zumindest zu hinterfragen. Auf unserer Website finden sich die aktuellsten Meldungen und spannende Links zu diesem und anderen Grundrechte-Themen.

Wir danken Euch herzlich für Eure Unterstützung und verbleiben mit freundlichen Grüssen

Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch

https://grundrechte.ch/2013/nsa-cartoons-6.jpg

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