Polizei scannt Autonummern

1. November 2015

Roger Braun,Tagblatt Online

Wer auf vier Rädern unterwegs ist, muss damit rechnen, dass sein Kennzeichen gescannt und mit einer Fahndungsdatenbank abgeglichen wird. Die Polizei hat in den vergangenen Jahren stark aufgerüstet.

Sie sehen aus wie Radarfallen, können allerdings weit mehr: Autonummern-Scanner sind in der Schweiz auf dem Vormarsch. Die Geräte scannen vollautomatisiert die Kontrollschilder aller vorbeifahrenden Autos und gleichen die Nummer mit einer Fahndungsliste ab. Kommt es zu einem Treffer, schiesst die integrierte Kamera ein Foto und sendet dieses der Polizeizentrale, worauf die Polizei ausrückt.

Der Thurgau nutzt seit Ende 2011 diese Autonummern-Scanner – und hat dies auch immer offen kommuniziert. Seither haben zahlreiche Polizeikorps aus anderen Kantonen aufgerüstet. Eine Umfrage der Ostschweiz am Sonntag hat ergeben, dass inzwischen neun Kantone diese Geräte nutzen.

Abseits der Öffentlichkeit

Die Automobilverbände reagieren verdutzt auf die neuen Erkenntnisse. Weder der TCS noch der ACS hatten Kenntnis vom Ausmass der Verbreitung dieser Überwachungstechnologie. Der TCS teilt mit, dass er noch nicht in der Lage sei, eine substanzielle Stellungnahme abzugeben. «Bevor wir uns dazu äussern können, müssen wir den Sachverhalt und die Rechtslage gründlich aufarbeiten.» ACS-Direktor Stefan Holenstein ist zwar gespalten bei der inhaltlichen Beurteilung des Autonummern-Scannings, kritisiert aber die Informationspolitik: «Die Kommunikation und Transparenz sind bei einem solch heiklen Thema sehr wichtig.» Da bestehe Handlungsbedarf seitens der kantonalen Behörden.

Kontroverse um Datenschutz

Der Verein zur Verteidigung der Privatsphäre grundrechte.ch übt Fundamentalkritik an der «massenhaften Personenkontrolle». «Hier führt ein Kanton nach dem anderen eine sehr umstrittene Methode ein und hängt es ganz bewusst nicht an die grosse Glocke», sagt Vereinspräsident Viktor Györffy. Für ihn ist die Überwachung ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger, weil sie über die Fahrzeugfahndung hinausgeht. Polizei und Befürworter sehen in der neuen Fahndungsmethode kein Problem mit dem Datenschutz. Weil die Aufnahmen gleich wieder gelöscht würden, falls es zu keinem Treffer kommt, seien unbescholtene Bürger vom Nummernscanning gar nicht betroffen.

 

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